Profil
Die Beauftragte für Chancengleichheit ist Ansprechpartnerin für die nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Hochschule.
Das neue Chancengleichheitsgesetz soll helfen, Frauen und Männer im öffentlichen Dienst tatsächlich gleichzustellen und insbesondere mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen. Es ist am 27. Februar 2016 in Kraft getreten und löst das bisherige Chancengleichheitsgesetz aus dem Jahr 2005 ab.
Mit dem neuen „Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg“ will die Landesregierung das berufliche Vorankommen von Frauen in der Verwaltung gezielt fördern und die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verbessern.
Die Aufgabe der Beauftragten für Chancengleichheit ist es, auf die Einhaltung und Durchführung des Chancengleichheitsgesetzes und anderer Vorschriften über die Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu achten und die Dienststelle bei der Umsetzung zu unterstützen. Sie ist der Dienststellenleitung zugeordnet und unterstützt diese bei der Durchführung des Chancengleichheitsplans.
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Pressemitteilung
Studium und Familie - an der RWU kein Widerspruch
Die RWU wird zum dritten Mal als familiengerechte Hochschule zertifiziert. Weitere Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Studium und Arbeit mit familiären Aufgaben sind geplant.
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