Zertifikat & Service
Audit "familiengerechte Hochschule"
Die RWU ist seit 2015 von der berufundfamilie Service GmbH als familiengerechte Hochschule zertifiziert. Viele Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Studium bzw. Beruf und Familie wurden im Zuge des Audits umgesetzt, weitere sind in Arbeit.
Alle Angebote und Informationen für Studierende mit Kind oder anderen familiären Betreuungspflichten sind detailliert in der Broschüre „Studieren mit Familienaufgaben“ dargestellt, die Sie unten auf der Seite als Download finden.
Angehörige der Hochschule, die bezüglich der Vereinbarkeit von Studium oder Beruf mit ihren familiären Aufgaben Rat und Hilfe brauchen, wenden sich bitte an die unter „Kontakt & Personen“ genannte Ansprechpartnerin.
Eltern-Kind-Büro
Das Eltern-Kind-Büro in Raum M 306 ist mit einem PC-Arbeitsplatz, Wickeltisch, Stillsessel, Gitterbett, schönen Spielsachen für kleine und größere Kinder sowie einem Kinderschreibtisch ausgestattet. Es steht vorrangig Beschäftigten der RWU zur Verfügung, die ihr Kind ausnahmsweise zur Arbeit mitbringen müssen. Sofern es von diesen aber nicht reserviert wurde, kann es auch von Studierenden genutzt werden.
Beschäftigte oder Studierende, die das Eltern-Kind-Büro nutzen möchten, setzen sich bitte in Verbindung mit
- Dr. Anja Wagner: anja.wagner@rwu.de, Raum H 040, Tel. 0751 501-9727,
- im Vertretungsfall mit Melanie Arsene: melanie.arsene@rwu.de, Raum H 042, Tel. 0751 501-9537.
Sie erhalten dann den Code für die Schlüsselbox vor dem Eltern-Kind-Büro und den Zugang zum Moodle-Kurs für Reservierungen und Einsicht in den Belegungsplan sowie in die Nutzungsordnung.
Die Telefonnummer des Eltern-Kind-Büros ist 0751 501-9919.
Wickeln und Stillen
Einen Wickeltisch finden Sie
- im Elten-Kind-Büro (M 306), s.o.
- im Wickelraum A 106
- in den Behinderten-WCs der Gebäude C, H, L und M
- im Behinderten-WC der Mensa
- in folgenden Räumen der PH Weingarten:
- Damen-WCs in Sportzentrum (0.13) und Schlossbau (S0.07)
- Herren-WC im Schlossbau (S1.05)
- Behinderten-WCs in Gebäude W und Fruchtkasten (Hochschulbibliothek).
Mütter, die ihr Kind in einem geschützten Raum stillen möchten, können dies im Eltern-Kind-Büro tun, das mit einem schönen Stillsessel ausgestattet ist. Auch dürfen sie dafür die Erste-Hilfe-Räume B 106, H 010, L 019 und M 110 nutzen. Die Ersthelferinnen und -helfer (s. Aushang im Eingangsbereich der Gebäude), ggf. aber auch andere Mitarbeitende schließen die Räume bei Bedarf gerne auf. Im Gebäude H ist Fr. Arsene, Raum H 042, die bevorzugte Anlaufstelle.
Der Laborraumaum A 304 (Häusliche Pflege) ist ebenfalls mit einem Sessel ausgestattet und kann von Studierenden mit Baby außerhalb des Laborbetriebs als Still- und Ruheraum verwendet werden. Der Raum ist mit einem elektronischen Schließzylinder versehen, der Studierendenausweis kann von Herrn Löw hierfür freigeschaltet werden.
Elternzeit
Für Beschäftigte der Hochschule und ihre Vorgesetzten wurde in Zusammenarbeit mit der Personalabteilung ein Ablaufmodell Elternzeit erarbeitet. Es stellt Abläufe, Fristen und Zuständigkeiten bei Schwangerschaft und Elternzeit dar.
Spielecke in der Hochschulbibliothek
Mit Spielsachen und Büchern für Kinder verschiedenen Alters sowie einem Arbeitsplatz für die Eltern hat die PH in der gemeinsamen Hochschulbibliothek (Fruchtkasten) eine Spielecke eingerichtet. Sie befindet sich, von grauen Stellwänden abgeschirmt, links hinten im Erdgeschoss und steht allen Nutzern offen, die ihr Kind in die Bibliothek mibringen.
Notfallmappe
Die Notfallmappe ist ein Serviceangebot der berufundfamilie GmbH für uns als zertifizierte Hochschule. Im Pflegenotfall soll sie Ihren Angehörigen schnell einen umfassenden Überblick über Ihre wichtigsten Daten und Dokumente verschaffen. Sie beinhaltet Formulare, Links und Handlungsanweisungen, wurde 2021 aktualisiert und ist elektronisch ausfüllbar.
Bitte fordern Sie die Notfallmappe per E-Mail an familiengerechte.hochschule@rwu.de an.
Downloads
Weiterführende Inhalte
Studieren mit Kind
Studieren mit Kind
Ansprechpartnerin für Studierende mit Kind an der RWU ist die Referentin für Gleichstellung (s. Kontakt).
Wir bieten einmal im Semester einen Elternstammtisch zur Vernetzung studierender Eltern untereinander sowie mit den Verantwortlichen für die familiengerechte Hochschule an. Außerdem gibt es zu Semesterbeginn Informationsveranstaltungen für Studierende mit Familienaufgaben. Weitere Informationen siehe Termine.
Informationen rund um das Thema Studieren mit Kind haben wir in der Broschüre Studieren mit Familienaufgaben zusammengestellt. Die Broschüre ist unter Downloads abrufbar und liegt als Printversion in der Hochschule aus oder ist bei der Referentin für Gleichstellung erhältlich.
Sonderregelungen der Studien- und Prüfungsordnung
Für Studierende, die ein Kind bis zum vollendeten vierzehnten Lebensjahr betreuen oder andere familiäre Betreuungspflichten haben, sieht die Studien- und Prüfungsordnung (SPO) eine Reihe von Sonderregelungen vor, die eine zeitliche Streckung des Studiums ermöglichen. Eine Übersicht über die Sonderregelungen finden Sie unter Downloads.
Die Studien- und Prüfungsordnungen sind im Downloadbereich des Prüfungsamts hinterlegt. Die Sonderregelungen finden sich in § 28 der Bachelor-SPO und § 26 der Master-SPO.
Mutterschutz
Das Mutterschutzgesetz findet auch auf Studierende Anwendung. Studentinnen können demnach dem Studierenden-Service ihre Schwangerschaft oder Stillzeit mitteilen. Ihr Studienverlauf wird dann unter mutterschutzrechtlichen Aspekten geprüft.
Studentinnen, die auf Grund ihrer Schwangerschaft oder in der Stillzeit nicht in der Lage sind, eine Prüfung in der vorgesehenen Form oder Zeit abzulegen, können unter Vorlage eines qualifizierten ärztlichen Attests beim zentralen Prüfungsausschuss der Hochschule Nachteilsausgleich beantragen.
Die Formulare zur Mitteilung der Schwangerschaft und für den Antrag auf Nachteilsausgeleich finden Sie im QM-Portal.
Finanzielle Hilfen
Sehr gute Übersichten über finanzielle Hilfen für Familien vor und nach der Geburt gibt es
- hier bei Seezeit Studierendenwerk Bodensee
- hier beim Deutschen Studentenwerk
- hier beim Studentenwerk Gießen.
BAföG-Berechtigte mit einem Kind unter 14 Jahren erhalten einen Kinderbetreuungszuschlag. Anträge sind online oder beim Service Center von Seezeit in der Mensa erhältlich. Dort kann auch eine erste Beratung in Anspruch genommen werden.
Sonstige finanzielle Hilfen speziell für studierende Eltern gibt es nicht, aber es gibt verschiedene Fördermaßnahmen bzw. -angebote für Eltern allgemein, für Studierende allgemein und für Menschen in finanziellen Notlagen. Sie sind in der Broschüre Studieren mit Familienaufgaben dargestellt, die unten als Download hinterlegt ist. Insbesondere sei hingewiesen auf die Informationen zum Kinderzuschlag (KiZ). Hier können Sie sich informieren, und hier können Sie prüfen, ob Sie berechtigt sind, und ggf. den Zuschlag online beantragen. Beachten Sie bitte auch die Informationen zu möglichen Zuschüssen zu den Kinderbetreuungskosten.
In Härtefällen können Studierende Überbrückungshilfen beim Studierendenwerk Seezeit beantragen.
Die Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens hilft schwangeren Frauen in Notlagen.
Studierende, die einen ERASMUS-Aufenthalt (Studien- oder Praxissemester im europäischen Ausland) mit einem oder mehreren Kindern antreten, erhalten ein monatliches Top-Up. Bitte setzen Sie sich hierzu mit dem International Office in Verbindung.
Angebote und Infos des Studentenwerks
Kinderzeit heißt das Angebot von Seezeit Studierendenwerk Bodensee: Betreuung, Finanzielles, Wohnen, Essen.
Weiterführende Informationen finden Sie bei der Servicestelle Familienfreundliches Studium (SFS) des Deutschen Studentenwerks, darunter auch den SFS-Infobrief und eine Übersicht über die sozial- und familienpolitischen Neuerungen 2022.
MensaKidsCard
Mit der MensaKidsCard können Kinder von Studierenden bis zum Alter von 10 Jahren kostenlos in der Mensa essen.
Nähere Informationen erhalten Sie beim Studierendenwerk Seezeit.
Elternforum und Club F.A.I.R.
In Kooperation mit unserer Hochschule und der PH Weingarten organisiert der studentische Club F.A.I.R. ein sog. Elternforum. Die Termine werden durch den Club F.A.I.R. per E-Mail bekanntgegeben. Das Elternforum soll Studierenden mit Kind(ern) die Möglichkeit bieten, Kontakte untereinander zu knüpfen, Informationen und Erfahrungen auszutauschen, Neues aus den Hochschulen zu erfahren und ihre Anliegen vorzubringen.
Der Club F.A.I.R. ist eine gemeinsame Initiative von RWU- und PH-Studierenden und unterstützt vor allem Studierende mit Kind, Kontakt: clubfair@web.de.
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Weiterführende Inhalte
Pflege
Vereinbarkeit von Studium und Beruf mit Pflegeaufgaben
Für Studierende und Mitarbeitende mit pflegebedürftigen Angehörigen haben wir folgende Angebote zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Studium bzw. Beruf mit Pflegeaufgaben.
Aktuelle Veranstaltungen oder Vorträge zu Pflegethemen finden Sie unter Termine.
Für Studierende
Für Mitarbeitende
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Weiterführende Inhalte
Kinderbetreuung
Krippe und Kita
Auf dem Campus
Auf dem Campus gibt es zwei Einrichtungen, die bevorzugt Kinder von Studierenden aufnehmen. Aufnahmeanträge für ein Kindergartenjahr (September – August) sind bis Mitte Februar bei der jeweiligen Einrichtung zu stellen. Es gibt also nur eine Bewerbungsfrist im Jahr und diese liegt weit vor dem Zeitpunkt, zu dem Studienbewerber erfahren, ob sie einen Studienplatz bekommen. Für Studienanfänger, insbesondere im Sommersemester, ist es daher leider in der Regel nicht möglich, kurzfristig einen Betreuungsplatz zu bekommen.
Kinderkrippe Villa Kunterbunt für Kinder von 8 Monaten – 3 Jahren
Träger: Studierendenwerk Bodensee Seezeit
Kindertagesstätte Mullewapp für Kinder von 2 – 6 Jahren
Träger: Studentenwerk Weiße Rose e.V.
In der Stadt
Darüber hinaus bieten sich die Kinderbetreuungseinrichtungen des Wohnorts der Eltern an.
Betreuung im Krankheitsfall
Da-Sein für Kinder
Die St. Elisabeth-Stiftung bietet die Vermittlung von geschulten ehrenamtlichen Betreuerinnen, die sich um Ihr krankes Kind bei Ihnen zu Hause kümmern. Näheres erfahren Sie auf den Seiten der St. Elisabeth-Stiftung.
Individuelle Betreuung
Tageselten
Alternativ oder ergänzend zur Betreuung in einer Einrichtung können Tagesmütter oder –väter eine Option sein. Für Kinder zwischen 1 und 3 Jahren übernimmt dabei – einkommensunabhängig – das Jugendamt einen Großteil der Kosten.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Vermittlungsstelle für Kindertagespflege im Landkreis Ravensburg.
Ferienbetreuung
In Weingarten
Die Stadt Weingarten bietet an:
- Ferienbetreuung (ganz- oder halbtags) von Grundschulkindern in den Osterferien, den Pfingstferien, den letzten beiden Wochen der Sommerferien sowie in den Herbstferien
- Halbtagesbetreuung incl. Mittagessen für Kinder, die vom Kindergarten in die Schule wechseln, in der ersten Schulwoche im September.
Beide Angebote stehen (mit kleinem Aufpreis) auch Kindern offen, die nicht in Weingarten in die Schule gehen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Außerdem vergibt die Stadtverwaltung Weingarten Plätze im Sommerferienprogramm.
In Ravensburg
Das Ravensburger Ferienprogramm und Freizeiten, die von anderen Trägern angeboten und der Stadt Ravensburg gemeldet werden, finden Sie hier.