Erklärung zur Barrierefreiheit
Die RWU Hochschule Ravensburg-Weingarten ist bemüht, das Online-Angebot "www.rwu.de" und alle angebotenen Webservices barrierefrei zugänglich zu machen.
Barrierefrei bedeutet, dass ein Internet-Angebot auch für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen lesbar und bedienbar ist. Dies gilt sowohl für die Technik (Browser, Betriebssystem) als auch für den Inhalt (Verständlichkeit, Lesbarkeit, Benutzerfreundlichkeit).
Unser Webangebot ist realisiert im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für alle Webseiten der RWU Hochschule Ravensburg-Weingarten https://www.rwu.de/, https://forschung.rwu.de/
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Websites sind wegen folgender Befunde teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Methodik der Prüfung
WAVE web accessibility evaluation test
getestet mit Chrome & Firefox
Mängel: 16x schwacher Helligkeitskontrast erschwert Lesbarkeit
Erstellungsdatum: 09.09.2020
Letzte Überprüfung: 22.09.2020
Lighthouse Plugin für Chrome
getestet mit Chrome
Accessibility: 97 von 100 Punkten
Bemängelt wird: Hintergrundfarbe und Vordergrundfarbe können im Helligkeitskontrast für bessere Lesbarkeit verbessert werden, nicht alle Fotos und Bilder verfügen über eine sinnvolle Textbeschreibung.
Erstellungsdatum: 09.09.2020
Letzte Überprüfung: 22.09.2020
BITV-Selbstbewertung
Bewertung nach BITV/WCAG
Nicht konform. Von 60 Prüfschritten sind 55 erfüllt oder eher erfüllt. Nur teilweise erfüllt sind:
1.2.1a Alternativen für Audiodateien und stumme Videos
1.2.2a Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln
1.2.3a Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos
1.2.4a Videos (live) mit Untertiteln
1.2.5a Audiodeskription für Videos
Erstellungsdatum: 09.09.2020
Letzte Überprüfung: 22.09.2020
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Dokumente, die vor dem 23.06.2019 erstellt wurden, konnten noch nicht auf ein barrierefreies Format umgestellt werden.
- Zu eingebundenen Videos stehen nur teilweise Untertitel oder Transkription zur Verfügung.
Begründung: Aufgrund der unverhältnismäßigen Belastung (nach §10 Absatz 2 L-BGG) ist oben Genanntes noch nicht umgesetzt. Wir sind bemüht, das umgehend zu verbessern.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 09. September 2020 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 22.09.2020 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte eine Mail mit einer Beschreibung, wo Ihnen welche Barriere aufgefallen ist. Sie können sich an folgende Personen wenden:
Schwerbehindertenvertretung der RWU schwerbehindertenvertretung@rwu.de
Senatsbeauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischer Erkrankung Prof. Dr. Monika Schröttle, monika.schroettle@rwu.de
Senatsbeauftragter für das Internet Prof. Klemens Ehret, klemens.ehret@rwu.de.
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseiten den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie an die unter Ziffer 4 in dieser Erklärung genannten Personen wenden.
Falls die genannten Personen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antworten, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner:
Tel. 0711 279-3358
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Tel. 0711 279-3360
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.