ERASMUS Dozentenmobilität
Das Programm ERASMUS Dozentenmobilität bietet Ihnen die Möglichkeit zu einer (Kurzzeit-) Dozentur an Hochschulen in den Ländern der EU sowie in Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und der Türkei.
Eine ERASMUS Gastdozentur öffnet Türen, stärkt Ihr internationales Netzwerk und trägt zu einem lebendigen Europa bei! Ziel des Programms ist es insbesondere, die europäische Dimension der Gasthochschule zu stärken, deren Lehrangebot zu ergänzen, Lehrinhalte und -methoden auszutauschen und gemeinsame Studienprogramme zu entwicklen.
Aus Sicht des International Office ist es besonders wünschenswert, wenn die Dozentenmobilität an einer Hochschule durchgeführt wird, mit der auch Studierendenaustausch vorgesehen ist, da dieser dadurch belebt werden kann. Die bestehenden ERASMUS-Partnerhochschulen und die Studiengänge bzw. -bereiche, auf die sich die Kooperationen beziehen, sind im Downloadbereich der Website Internationale Partner ersichtlich.
DAAD-Kurzfilm: Zu Lehrzwecken ins Ausland mit Erasmus+ #kurzerklärt
Antrag, Formalitäten & Finanzierung
Anträge können laufend eingereicht werden. Auch wenn noch keine konkrete Mobilität geplant ist, melden Sie sich gerne so früh wie möglich, dann kann ich den Aufenthalt bereits ins Budget einplanen und kann Sie ggf. auch unterstützen.
Informationen zur Antragstellung, den weiteren Formalitäten und der Finanzierung finden Sie im Dozentenmobilität Info.
Die zugehörigen Formulare sind im Downloadbereich hinterlegt.
Was heißt "Lehre"?
Bei einer ERASMUS Dozentenmobilität gelten die folgenden Vorgaben:
- Mindestens 8 Stunden (= Unterrichtseinheiten) Lehrdeputat
- Bei Aufenthalten, die länger als eine Woche dauern, wird die Zahl der zusätzlich geforderten Stunden nach der Formel „(8 Stunden : 5 Tage) x Zahl der zusätzlichen Tage“ berechnet
- Lehrveranstaltungen können als Seminare, Vorlesungen, Vorträge, Tutorien, Betreuung von Doktoranden o.ä. stattfinden
- Keine Förderung für Konferenz- oder Kongressteilnahmen und Forschungsvorhaben
Lehraufenthalte können auch mit Fort- und Weiterbildungen kombiniert werden:
- Lehrdeputat dann nur 4 Stunden/Woche
- Schwerpunkt der Fort- und Weiterbildungen möglichst im Bereich Didaktik und/oder Curriculumsentwicklung
Reine Fort- und Weiterbildungsaufenthalte sind ebenfalls förderfähig, müssen dann aber über die Programmschiene Personalmobilität beantragt werden. Beachten Sie bitte insbesondere die speziellen Englischkurse für Wissenschaftler und Lehrende, die auf der Website zur Personalmobilität vorgestellt werden.
Sondermittel für Teilnehmende mit Behinderung
Teilnehmende mit einem Grad der Behinderung von mindestens GdB 50 können zusätzlich zur regulären Förderung die Erstattung der durch den Auslandsaufenthalt bedingten Mehrkosten bis 10.000 € beantragen, sofern nicht andere nationale Stellen (Integrationsämter, Krankenkassen, Landschaftsverbände, Sozialämter, Studentenwerk) diese finanzieren.
Der Zuschuss für Geförderte mit Schwerbehinderung ist mindestens zweieinhalb Monate vor Beginn der Mobilität zu beantragen. Reichen Sie dazu bitte bei der Referentin für Staff Mobility die Formulare Schwerbehinderung Langantrag und Schwerbehinderung Rechner ein. Die Mehrkosten müssen nach dem Auslandsaufenthalt durch Belege nachgewiesen werden (Flugtickets, Mietverträge, Werkverträge mit Betreuungspersonal, Zahlungsnachweise o. ä.).
Weiterführende Informationen:
DAAD: Inklusion und Integration in der EU-Hochschulzusammenarbeit
EU: European Agency for Development in Special Needs Education
Downloads
Weiterführende Inhalte
Förderbedingungen
Teilnehmerkreis
Gefördert werden können
- Professoren und Professorinnen
- Wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
- Doktoranden und Doktorandinnen
- Lehrbeauftragte
- Emeritierte Professoren und Professorinnen
Mobilitätsdauer
Eine Dozentenmobilität kann zwei bis 60 aufeinanderfolgende Tage dauern, gefördert werden in der Regel aber höchstens vier Arbeits- und bei Bedarf ein bis zwei Reisetage.
Vertragliche Grundlagen
Voraussetzung für die Förderung einer Dozentenmobilität ist, dass die Gasthochschule im Besitz einer ERASMUS-Charta (ECHE) ist und dass ein bilateraler ERASMUS-Vertrag bzgl. Dozentenmobilität im betreffenden Fachgebiet vorliegt.
Datenschutz
Beachten Sie bitte die Hinweise zum Datenschutz Staff Mobility.
Versicherung
Mit der Teilnahme am ERASMUS+ Programm ist kein Versicherungsschutz verbunden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, auf eigene Kosten an der Gruppenversicherung des DAAD (Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung) teilzunehmen. Für telefonische Auskünfte hierzu steht der DAAD unter 0228 882-994 zur Verfügung.