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Bewerbung und Immatrikulation

Bewerbung Zulassung
Bewerbung

Bewerbungszeitraum

Herzlich willkommen auf der Bewerbungsseite der RWU. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen rund um die Themen Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation.

Bei Fragen zur Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation, steht der Studierenden-Service zur Verfügung. Informationen rund um eine Promotion an der RWU gibt's hier: Promotion.

 

StudienstartStudiengänge                                                   Bewerbungszeitraum        
Sommersemester 2025Englischsprachige Bachelorstudiengänge     01.09.2024 - 15.11.2024Bewerbungsportal geöffnet
Sommersemester 2025Deutschsprachige Studiengänge01.12.2024 - 15.01.2025 
Wintersemester 2025/26   Englischsprachige Masterstudiengänge01.02.2025 - 15.04.2025       
Wintersemester 2025/26Deutschsprachige Studiengänge02.05.2025 - 15.07.2025 
Studiengangsspezifisch
  • Der Studiengang Mediendesign bietet eine Freiwillige Hausaufgabe zur Verbesserung der Verfahrensnote an. Bitte beachte die jeweilige Abgabefrist.

 

Test Bewerbungsportal

 

 

In fünf Schritten zur Bewerbung

Du hast dich entschieden und möchtest dich auf einen oder mehrere Studiengänge an der RWU bewerben. Hier zeigen wir dir, wie du dich in fünf einfachen Schritten bewerben kannst. Wir empfehlen dir, frühzeitig mit der Bewerbung zu beginnen, damit genug Zeit bleibt, deine Bewerbung vollständig und fristgerecht einzureichen.

Test Bewerbung 1

1. Registrierung auf hochschulstart.de

Bei einer Bewerbung für das erste Semester der zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengänge ist als erstes eine Registrierung bei Hochschulstart erforderlich. Diese Studienplätze werden über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) auf Hochschulstart.de vergeben.

Bei der Registrierung wird eine BID- und BAN-Nummer zugeteilt. Da diese Nummern zu einem späteren Zeitpunkt und gegebenenfalls auch für Bewerbungen bei anderen Hochschulen benötigt werden, ist es wichtig, sie zu notieren.

Für Bewerbungen in höhere Semester oder für Bewerbungen für unsere Master-Studiengänge oder zulassungsfreie Bachelor-Studiengänge ist keine Registrierung bei Hochschulstart erforderlich.

Test Bewerbung 2

2. Registrierung im RWU Bewerbungsportal

Als Nächstes ist die Registrierung im RWU Bewerbungsportal erforderlich. Bei der Bewerbung für einen Studiengang, der am Dialogorientierten Serviceverfahren(DoSV) teilnimmt, wird im RWU Bewerbungsportal die BID und BAN erfragt. Diese Angabe ist jedoch auch noch zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Weitere Anweisungen zur Registrierung sind im Portal zu finden.

Nach der Registrierung wird die Benutzerkennung per E-Mail zugesandt. Mit dieser können sich Bewerberinnen und Bewerber im RWU Bewerbungsportal anmelden und die Bewerbung bearbeiten.

 

Test Bewerbung 3

3. Bewerbungsantrag ausfüllen und abgeben

Nach dem erfolgreichen Login im RWU Bewerbungsportal kann die Bewerbung gestartet werden. Dokumente, wie z. B. die Hochschulzugangsberechtigung (HZB) werden für die Bewerbung benötigt und sollten für den Upload bereitgehalten werden.

Nachdem die Online-Bewerbung erfolgreich durchlaufen wurde, folgt zum Schluss der Schritt "Antrag abgeben", um die Bewerbung elektronisch zu übermitteln.

Test Bewerbung 4

4. Priorisierung von Bewerbungen über Hochschulstart

Dieser Schritt ist nur erforderlich bei der Bewerbung für mehrere Studiengänge, die über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) vergeben werden. In diesem Fall müssen nach der Bewerbung im RWU Portal die Bewerbungen auf Hochschulstart priorisiert werden.

Beim Erhalt mehrerer Zulassungsangebote, scheiden automatisch die Bewerbungen mit Zulassungsangeboten aus, die niedrig priorisiert wurden.

Schritte zur Priorisierung:

  1. Anmeldung auf www.hochschulstart.de
  2. Menüpunkt "Meine Bewerbungen"
  3. Funktion "Bewerbungen priorisieren" ausführen (unterhalb der Tabelle)
  4. Speichern

Die Priorisierung ist nur auf Hochschulstart und nicht im RWU Bewerbungsportal ersichtlich.

Test Bewerbung 5

5. Bewerbungsstatus überprüfen

Der aktuelle Bewerbungsstatus kann jederzeit im RWU Bewerbungsportal überprüft werden. Unser Zulassungsamt wird die eingehenden Bewerbungen schnellstmöglich bearbeiten. Bei einer gültigen Bewerbung, nehmen Bewerberinnen und Bewerber automatisch am Auswahlverfahren teil, das nach dem Ende der Bewerbungsfrist startet. Bei zulassungsfreien Studiengängen werden die Zulassungsangebote fortlaufend, bereits vor Ablauf der Bewerbungsfrist, vergeben.

Wer zugelassen wird, erhält ein Zulassungsangebot. Möchte die Bewerberin bzw. der Bewerber den Studienplatz annehmen, folgt als nächster Schritt die Einschreibung an der RWU.

Kann auch bis Ende des Zulassungsverfahrens kein Zulassungsangebot ausgesprochen werden, erhalten Bewerberinnen und Bewerber einen Ablehnungsbescheid. Ein Ausschlussbescheid wird ausgestellt, wenn die Bewerbungsunterlagen nicht vollständig eingegangen oder für das Auswahlverfahren nicht gültig sind.

Fragen zum Bewerbungsprozess

Bei Fragen zur Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation, wende dich bitte an den Studierenden-Service.

FAQ Allgemeine Fragen zur Bewerbung

Die reguläre Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist der 15. Juli und für das Sommersemester der 15. Januar. Dafür muss die digitale Bewerbung fristgerecht bei der Hochschule eingegangen sein. Abweichende, frühere Bewerbungsfristen gibt es bei unseren englischsprachigen Studiengängen.

Es handelt sich bei diesen Fristen um Ausschlussfristen. Alle Bewerbungen, die nach dieser Frist eingehen können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Nein, einige der Studiengänge werden zum Winter- oder Sommersemester angeboten. Welche Studiengänge wann angeboten werden, finden Sie in der Studiengangsübersicht.

Für eine Zulassung zu einem Studium benötigen Sie zunächst eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB), also zum Beispiel das Abitur oder die Fachhochschulreife. Zudem gibt es verschiedene Unterlagen, die mit der Bewerbung eingereicht werden müssen. Eine entsprechende Liste wird Ihnen im Rahmen Ihrer Online-Bewerbung angezeigt.

Die Studienbewerbung kann jederzeit unterbrochen und später wieder aufgenommen werden, z. B. wenn weitere Angaben nachrecherchiert werden müssen. Bisherige Angaben werden gespeichert und bleiben erhalten.

 

Sie können den Antrag und die dazugehörenden Angaben nur so lange bearbeiten, bis Sie ihn durch Klick auf "Antrag abgeben" endgültig abgegeben haben. Wollen Sie den Antrag danach noch ändern, dann müssen Sie ihn zuerst zurückziehen und danach erneut abgeben. Der "alte" Antrag wird so lange von der Hochschule nicht bearbeitet.

Alle Unterlagen, die für die Studienplatz-Bewerbung notwendig sind, werden in Ihrer Online-Bewerbung aufgeführt. In der Regel gehören dazu:

  • das Abschlusszeugnis,
  • ein Studienorientierungstest bei Bewerbungen für Bachelor-Studiengänge, beispielsweise https://www.was-studiere-ich.de
  • gegebenenfalls Unterlagen zur Berufsausbildung oder Berufstätigkeit 
  • gegebenenfalls Bescheinigungen über freiwillige Dienste wie ein FSJ.

Zur genaueren Information besuchen Sie bitte die Informationsseite Ihres favorisierten Studiengangs.

Wenn Ihnen nicht alle Nachweise rechtzeitig vor der Bewerbungsfrist vorliegen, z. B. das Abschlusszeugnis einer Berufsausbildung, können Sie dieses später nachreichen. Bitte lassen Sie uns dann  vor Bewerbungsschluss einen vorläufigen Nachweis zukommen. Die Hochschulzugangsberechtigung muss jedoch  auf jeden Fall fristgerecht vorliegen.

Bitte kontaktieren Sie das Zulassungsamt, wenn Sie Fragen zu Ihrer Hochschulzugangsberechtigung haben.

Ihre Online-Bewerbung, und im Falle einer Zulassung, Ihr Immatrikulationsantrag (in schriftlicher Form) müssen in den gegebenen Fristen vorliegen.

Bitte loggen Sie sich hierfür im RWU Bewerbungsportal ein.

In Vorbereitung“: Sie haben Ihren Antrag online nicht abgesendet.

Eingegangen“: Sie haben den Antrag online abgesendet.

In Bearbeitung“: Ihre Unterlagen wurden der RWU in elektronischer Form übermittelt und werden geprüft. Ausnahme englischsprachige Studiengänge: Ihre Unterlagen wurden postalisch eingereicht und werden geprüft.

Gültig“: Ihre Unterlagen wurden geprüft und für gültig befunden. Sie nehmen nun am Auswahlverfahren teil. Bitte beachten Sie eventuelle Hinweise im Portal. Erfüllen Sie die Voraussetzungen für einen zulassungsfreien Studiengang, erhalten Sie direkt ein Zulassungsangebot.

Zulassungsangebot aktuell nicht möglich“: Leider haben Sie zum aktuellen Zeitpunkt keinen Studienplatz erhalten. Eventuell finden jedoch noch Nachrückverfahren statt.

Abgelehnt“: Leider haben Sie keinen Studienplatz bei einem unserer Studiengänge, die durch hochschulstart.de koordiniert werden, erhalten.

Zulassungsangebot liegt vor“: Sie haben eine Zusage für einen Studienplatz erhalten. Ab jetzt können Sie Ihren Zulassungsbescheid mit weiteren Infos herunterladen.

Immatrikulation beantragt“: Klicken Sie auf „Angebot annehmen und Immatrikulation beantragen“ ändert sich Ihr Status in „Immatrikulation beantragt“. Wenn Sie den Antrag auf Immatrikulation und die Nachweise in Papierform fristgerecht an der RWU einreichen, werden Sie eingeschrieben.

Immatrikulation in Bearbeitung“: Ihre Einschreibungsunterlagen sind bei der RWU eingegangen und in Bearbeitung.

E-Mail-Benachrichtigungen können Sie jederzeit im RWU Bewerbungsportal aktivieren/deaktivieren:

  1. Login
  2. Button "Zur Bewerbungsseite"
  3. In der rechten Spalte unter Ihren Kontaktangaben können Sie die Einstellung mit dem Button "Aktivieren/Deaktivieren" ändern.

Schreiben Sie in diesem Fall bitte eine E-Mail  an: bewerbung@rwu.de

Sandra Gmeinder

Zulassungsamt, Studierenden-Service
Lehramtsstudiengänge, Mediendesign, PEM, UVM
Sandra Gmeinder

Lucia Mengis

Zulassungsamt, Studierenden-Service
Fakultät Maschinenbau und Fakultät Elektrotechnik und Informatik
Lucia Mengis

Marina Schneider

Zulassungsamt, Studierenden-Service
Fakultät Technologie und Management, Gebührenmanagement
Marina Schneider

FAQ Spezielle Fragen zur Bewerbung

Bitte fragen Sie beim Studienkolleg Konstanz, ob Ihre im Ausland erworbene Hochschulzugangsberechtigung (HZB) gleichermaßen zum Studium berechtigt, wie eine deutsche HZB.

Dort beantragen Sie die offizielle Anerkennung, bevor Sie sich an der RWU bewerben. Bitte reichen Sie diese Bestätigung dann zusammen mit dem Antrag auf Zulassung ein.

Ja, als Meister, Techniker, Fachwirt oder Beruflich Qualifizierter besitzen Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Qualifikation, um sich für ein Bachelorstudium Ihrer Wahl zu bewerben.

Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung über eine Aufstiegsfortbildung

Meister, Techniker, Fachwirte, Betriebswirte oder andere anerkannte Aufstiegsfortbildungen (siehe § 58 Abs. 2 Nr. 5 LHG).

Es gelten folgende Voraussetzungen, um am Zulassungsverfahren teilzunehmen:

  1. Es muss ein schriftlicher Nachweis über ein an einer Hochschule erfolgtes Beratungsgespräch erbracht werden (Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Beratungstermin mit der Studiendekanin oder dem Studiendekan des Studiengangs, für den Sie die Zulassung beantragen.)
  2. Die Gleichwertigkeit der Aufstiegsfortbildung wird von der Hochschule geprüft und festgestellt.

 

Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung über eine Eignungsprüfung

Beruflich Qualifizierte mit einer mind. 2-jährigen anerkannten Berufsausbildung + einer mind. 3-jährigen Berufserfahrung in der Fachrichtung des angestrebten Studiengangs (siehe § 58 Abs. 2 Nr. 6 LHG).

Es gelten folgende Voraussetzungen, um am Zulassungsverfahren teilzunehmen:

  1. Es muss ein schriftlicher Nachweis über ein an einer Hochschule erfolgtes Beratungsgespräch erbracht werden. (Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Beratungstermin mit der Studiendekanin oder dem Studiendekan des Studiengangs, für den Sie die Zulassung beantragen.)
  2. Die fachliche Entsprechung wird von der Hochschule geprüft und festgestellt.
  3. Der Nachweis über eine bestandene Eignungsprüfung. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der HTWG Konstanz. Die Prüfung findet einmal jährlich im April/ Mai statt.

Dazu reichen Sie beim Studierenden-Service, Bereich Zulassungsamt, vor Vorlesungsbeginn Folgendes ein:

  • den Antrag "Einschreibung als Gasthörer"  (zu finden im Downloadbereich unter Studierenden-Service)
  • Bestätigung von den Lehrenden, dass Sie die jeweiligen Veranstaltungen besuchen dürfen (formlos).

Eine Gasthörerschaft ist für ein Semester gültig und kann grundsätzlich für alle Veranstaltungen beantragt werden. Die Höhe der Gasthörergebühr ist abhängig von der Anzahl der Unterrichtseinheiten/ Semesterwochenstunden* (SWS), die Sie besuchen möchten.

bis zu 4 SWS pro Woche: EUR 60,00
von 5 bis 8 SWS pro Woche: EUR 120,00
ab 9 SWS pro Woche: EUR 150,00

* Eine Unterrichtseinheit/SWS dauert 45 Minuten.

Für Sprachkurse gelten die folgenden Gasthörergebühren:

Bis zu 4 Unterrichtseinheiten pro Woche: EUR 180,00
Von 5 bis 8 Unterrichtseinheiten pro Woche: EUR 340,00

Bewerber, die bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben, können im Rahmen einer Sonderquote zugelassen werden. Die Auswahl erfolgt aufgrund einer ermittelten Messzahl.

Wenn Sie sich für ein Zweitstudium bei uns an der RWU interessieren, müssen Sie sich ganz normal während der regulären Bewerbungszeiträume über unser RWU online Bewerbungsportal bewerben.

Zusätzliche Dokumente:

  • formlose Begründung des Zweitstudiums
  • Kopie Bachelor/ Master Zeugnis, inkl. Notenspiegel

Hinweis: Bitte beachten Sie die anfallenden Gebühren für ein Zweitstudium.

Wenn Sie sich für den Einsteig in ein höheres Fachsemester bei uns an der RWU interessieren, müssen Sie sich ganz normal während der regulären Bewerbungszeiträume über unser RWU online Bewerbungsportal bewerben. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Fachsemester (FS) zum Winter- und Sommersemester angeboten werden. Pro absolviertem Fachsemester sollten ca. 30 Credits nachgewiesen werden können.

Wichtig: Bewerbungen für ein höheres FS können nur berücksichtigt werden, wenn der Studiengang in dem jeweiligen FS auch freie Kapazitäten hat. Deswegen können offizielle Rückmeldungen zur Bewerbung erst nach der regulären Bewerbungsphase bzw. nach dem Rückmeldezeitraum an der RWU gegeben werden.

Zusätzliche Dokumente:

Die Bewerbung für einen internen Studiengangswechsel wird wie eine normale Studienplatz-Bewerbung online durchgeführt. Sie können sich direkt mit Ihrem Studierenden-Account online über myCampus - das Hochschulportal der RWU bewerben.

Die in der Härtequote vergebenen Studienplätze werden an Bewerber/-innen vergeben, für die die Ablehnung des Zulassungsantrags eine „außergewöhnliche Härte“ darstellen würde.

Definition "außergewöhnliche Härte: wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums oder einen sofortigen Studienortwechsel zwingend erfordern (bzw. weiteres Warten unzumutbar ist).

Beispiele:

  • Krankheit mit der Tendenz der Verschlimmerung (muss in der eigenen Person liegen)
  • Beschränkung in der Berufswahl oder –ausübung, die nur die Wahl bestimmter Berufsfelder erlauben oder die Aufgabe des bisherigen Studiums oder Berufs erfordern, wobei in der Regel das angestrebte Studium eine erfolgreiche berufliche Eingliederung erwarten lassen muss und eine sinnvolle Überbrückung der Wartezeit unzumutbar erschwert oder nicht möglich ist

 

Der Antrag erfolgt durch ein formloses Schreiben, sowie die entsprechenden Nachweise. Wichtig, allein der Nachweis über z.B. die Krankheit ist für eine Anerkennung des Antrages nicht ausreichend. Sondern Sie müssen zusätzlich nachweisen, dass Sie durch diesen belastenden Umstand eine "außergewöhnliche Härte" vorliegt; z.B. durch ein fachärztliches Gutachten.

Nachweise:

  • fachärztliches Gutachten, welches zu den aufgeführten Gründen hinreichend Stellung nimmt (soll medizinischen Laien nachvollziehbare Aussagen über Entstehung, Schwere, Verlauf, Behandlungsmöglichkeiten der Beeinträchtigung und Prognose über weiteren Verlauf enthalten)
  • evtl. zusätzliche Nachweise (insb. Schwerbehindertenausweis, Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes (Nachweis der Schwerbehinderung allein reicht nicht aus, kann aber ärztl. Gutachten ergänzen)

Wenn bei Ihnen "beeinträchtigungsbezogene, nicht selbst zu vertretende Umstände, die zur Verzögerung beim Erwerb der HZB geführt haben“ vorliegen, dann können Sie einen Antrag auf Verbesserung der Wartezeit einreichen um eine Erhöhung der Wartesemester in der Wartezeitquote zu erreichen. 

Beispiele:

  • längere krankheitsbedingte Abwesenheit vom Unterricht innerhalb der letzten drei Jahre vor Erwerb der HZB
  • GdB v. 50 oder höher (= Schwerbehinderung)
  • längere schwere Behinderung/Krankheit, soweit nicht bereits durch die beiden vorgenannten Gründe erfasst

  • oder andere vergleichbare besondere gesundheitliche Umstände

 

Der Antrag erfolgt durch ein formloses Schreiben, sowie die entsprechenden Nachweise. Wichtig, allein der Nachweis über z. B. die Krankheit ist für eine Anerkennung des Antrages nicht ausreichend. Sondern Sie müssen zusätzlich nachweisen, dass sich durch diesen belastenden Umstand der Erwerb Ihrer HZB verzögert hat; z. B. durch eine Bescheinigung Ihrer Schule über Grund und Dauer der Verzögerung.

Nachweise:

  • Bescheinigung der Schule über Gründe bzw. Dauer der Verzögerung beim Erwerb der HZB (bspw. Wiederholung eines Schuljahres wegen mehrmonatigem Krankenhausaufenthalt oder hoher krankheitsbedingter Fehlzeiten)
  • fachärztl. Gutachten
  • Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes
  • oder andere unterstützende Nachweise

Wenn bei Ihnen "beeinträchtigungsbezogene, nicht selbst zu vertretende Umstände, die Sie daran gehindert haben, eine bessere HZB zu erzielen“ vorliegen, dann können Sie einen Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote einreichen.

Beispiele:

  • längere krankheitsbedingte Abwesenheit vom Unterricht innerhalb der letzten drei Jahre vor Erwerb der HZB
  • GdB v. 50 oder höher (= Schwerbehinderung)
  • längere schwere Behinderung/Krankheit, soweit nicht bereits durch die beiden vorgenannten Gründe erfasst

  • oder andere vergleichbare besondere gesundheitliche Umstände

 

Der Antrag erfolgt durch ein formloses Schreiben, sowie die entsprechenden Nachweise. Wichtig, allein der Nachweis über z. B. die Krankheit ist für eine Anerkennung des Antrages nicht ausreichend. Sondern Sie müssen zusätzlich nachweisen, dass Sie durch diesen belastenden Umstand eine schlechtere HZB erworben haben; z.B. durch ein offizielles Schulgutachten.

Nachweise:

  • Schulgutachten (nicht einzelner Lehrpersonen!) und Kopien der Schulzeugnisse, die den Zusammenhang zwischen den beeinträchtigungsbedingten Umständen und dem schulischen Leistungsabfall belegen (alle Unterlagen, auf die sich das Schulgutachten stützt, sind beizulegen)
  • fachärztliches Gutachten
  • Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes
  • oder andere unterstützende Nachweise
Auswahlverfahren

Zulassungsvoraussetzungen und Auswahlverfahren

Welche Voraussetzungen müssen für meinen Wunschstudiengang erfüllt sein? Die Entscheidung, ob Bewerberinnen und Bewerber für ein Studium zugelassen werden, hängt von der sogenannten Verfahrensnote ab. Diese setzt sich für die meisten Bachelorstudiengänge aus den Noten der Hochschulzugangsberechtigung in Deutsch, Mathematik und einer weiterführenden Sprache zusammen sowie der Durchschnittsnote. Bei einigen Studiengängen gibt es zusätzliche Auswahlkriterien. Zusätzliche Qualifikationen und Aktivitäten, wie Freiwilligendienste oder Praktika, können die Verfahrensnote verbessern.

An der RWU wird auf der Basis der Bewerbungsunterlagen ein Auswahlverfahren durchgeführt. Die jeweiligen Zulassungssatzungen finden Sie auf der Website unter Studierenden-Service / Zulassungsamt.

Die Verfahrensnote für die Bachelorstudiengänge wird bestimmt durch die gewichtete Gesamtnote und mögliche Verbesserungen.

Berechnungsformel

Die Gesamtnote berechnet sich mit folgender Formel: [(Durchschnittsnote der HZB) + (Noten Deutsch + Mathematik *2 + fortgeführte moderne Fremdsprache)/4] / 2

Berechnungsformel für den Studiengang Soziale Arbeit

Beim Studiengang Soziale Arbeit wird die Mathe-Note nicht doppelt gewichtet: [(Durchschnittsnote der HZB) + (Noten Deutsch, Mathematik und fortgeführte moderne Fremdsprache)/3] /2

Verbesserung der Gesamtnote:

Viele Studiengänge bieten an, durch Vorerfahrungen und außerschulische Qualifikationen die Gesamtnote zu verbessern. Weitere Informationen dazu weiter unten unter "Was kann ich mir anrechnen lassen?"

Welche Zulassungsvoraussetzungen für welchen Bachelorstudiengang gelten, findet sich in der Zulassungssatzung des jeweiligen Studiengangs. Die Satzungen sind hier als Download abrufbar.

Allgemein gilt für die Bildung der Zulassungsnote für einen Bachelorstudiengang folgende Auswahlkriterien:

  1. Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung (Durchschnittsnote) und
  2. Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung, die über die fachspezifische Eignung Auskunft geben:
    1. Mathematik
    2. Deutsch
    3. eine fortgeführte moderne Fremdsprache; bei mehreren Fremdsprachen wird zunächst vorrangig der in allen vier Halbjahren der Oberstufe belegte Kurs, sodann vorrangig der mit dem besten Ergebnis abgeschlossene Kurs gewertet.

Zusätzlich wird die Auswahl nach folgenden Vorerfahrungen getroffen, die über die
fachspezifische Eignung Auskunft geben:

  1. abgeschlossene Berufsausbildung in einer Ausbildung, die einer Berufshauptgruppe des Verzeichnisses der anerkannten Ausbildungsberufe gem. § 90 Absatz 3 Nummer 3 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) in der jeweils geltenden aktuellen Fassung zugeordnet ist, und Berufserfahrung von mindestens 12 Monaten Dauer in einem Ausbildungsberuf derselben Berufshauptgruppe, soweit diese nicht bereits im Rahmen der abgeschlossenen Berufsausbildung berücksichtigt wurde und
  2. besondere Vorbildungen, praktische Tätigkeiten oder außerschulische Leistungen und Qualifikationen, die über die fachspezifische Leistung Auskunft geben; je Bewerberin oder Bewerber.

Für die Bildung der Verfahrensnote für die Masterstudiengänge gibt es folgende Auswahlkriterien:

  1. Zugangsvoraussetzung ist ein fachlich einschlägiger Hochschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss mit einem Umfang von 210 ECTS-Punkten.
    • Die geforderte fachliche Studienrichtung und die mindestens notwendige Abschlussnote des Hochschulabschlusses und etwaige weitere notwendige Zulassungsvoraussetzungen sind für die einzelnen Masterstudiengänge der Tabelle in Anlage 1 zu entnehmen.
    • Studienbewerberinnen und Studienbewerber, deren Bachelorstudium 180 ECTS umfasst, müssen die noch fehlenden ECTS spätestens bis zur Anmeldung der Masterarbeit erbringen.
    • Die fehlenden 30 ECTS können erbracht werden durch die Anerkennung außerschulisch erworbener Kompetenzen oder durch den Erwerb von Kompetenzen mittels Belegung von Modulen einschlägiger Bachelorprogramme. Die Studierenden werden diesbezüglich durch die Studiendekanin oder den Studiendekan beraten.
    • Die zu belegenden Module sind vom Prüfungsausschuss des Studiengangs, im Studiengang Informatik von der Auswahlkommission zu genehmigen.
  2. Die nach Abzug der Vorabquoten (Härtefallquote und Ortsbindung) zu vergebenden Studienplätze werden nach Bildung einer Rangliste aufgrund des Ergebnisses des Hochschulabschlusses, der Voraussetzung zum Zugang für den Masterstudiengang ist, und gegebenenfalls weiterer Auswahlkriterien vergeben.
    • Etwaige weitere Auswahlkriterien der einzelnen Studiengänge sind der Tabelle in Anlage 1 zu entnehmen.
  3. Im Masterstudiengang Technik-Management & Optimierung werden vorab 2 Studienplätze zum Sommersemester und 3 Studienplätze zum Wintersemester für Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit dem Bachelorabschluss des Studiengangs Physical Engineering vergeben.
    • Die Erstellung der Rangliste erfolgt anhand der ermittelten Verfahrensnote, beginnend bei der besten Note.
    • Bei Ranggleichheit entscheidet das Los über die Reihenfolge.
    • Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die vorab kein Zulassungsangebot erhalten, nehmen am weiteren Auswahlverfahren teil.

Für Fragen rund um das Thema Zulassung steht das Zulassungsamt zur Seite.

Was kann ich mir anrechnen lassen?

Neben schulischen Leistungen können außerschulische Aktivitäten zur Verbesserung der Zulassungsnote führen.

Anerkannte Leistungen können unter anderem sein:

  • Der Studiengang Mediendesign bietet eine Freiwillige Hausaufgabe zur Verbesserung der Zulassungsnote um bis zu 1,5 Noten an
  • Teilnahme am Probestudium Talentscanner an der RWU
  • Freiwilligendienste (Freiwilliges Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliger Wehrdienst)
  • Internationale Freiwilligendienste (z. B. in der Entwicklungshilfe, Auslandsaufenthalte im Dienste einer NGO)
  • Gesellschaftliches Engagement (z. B. Freiwillige Feuerwehr, Technisches Hilfswerk)
  • Absolvierte, einschlägige Praktika
  • Schulische Preise und erfolgreiche Teilnahme an Wettbewerben (z. B. Nachwuchswettbewerb "Jugend Forscht", Bundeswettbewerb Mathematik, Programmierwettbewerb)
  • Nachhilfe im Rahmen einer Anstellung bei einer Nachhilfeorganisation oder in einer öffentlichen Einrichtung
  • Erziehung eigener Kinder

Welche Aktivitäten anerkannt und wie sie gewichtet werden, unterscheidet sich je nach Studiengang. Eine genaue Auflistung ist in den Zulassungssatzungen der Bachelor- und Masterstudiengänge zu finden. Die aktuelle Version ist auf der Seite des Zulassungsamts im Downloadbereich zu finden.

Warten Wartesemester Zeit Sanduhr

Wartesemester

Jedes Semester, das man nach Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Bildungseinrichtung eingeschrieben war, gilt als Wartesemester. Ein Kalenderjahr umfasst zwei Semester - das Sommer- und Wintersemester. Neben dem Numerus Clausus und der Abiturnote ist die Anzahl der Wartesemester ein weiterer Faktor, der bei der Vergabe von Studienplätzen eine Rolle spielt. An bundesdeutschen Hochschulen gibt es stets ein separates Kontingent an freien Studienplätzen, welches über die Wartesemester vergeben wird. In zulassungsbeschränkten Studiengängen werden rund 20 Prozent aller Plätze an Bewerberinnen und Bewerber mit langer Wartezeit vergeben. Wartesemester sind daher vor allem für Schulabgänger hilfreich, die kein herausragendes Abitur vorweisen können.

Spitzensport und Studium

Studium und Leistungssport

Da Spitzensportlerinnen und -sportler oftmals ortsgebunden sind, gibt es eine Sonderquote bei der Bewerbung um einen zulassungsbeschränkten Studiengang. Um diese Sonderregelung in Anspruch nehmen zu können, müssen Studienbewerberinnen und -bewerber nachweisen, dass sie: 

  1. einem auf Bundesebene gebildeten Olympia-, Perspektiv-, Ergänzungs- oder Teamsportkader oder Nachwuchskader des Deutschen Olympischen Sportbundes angehören, oder
  2. Wahlmitglied eines kommunalpolitischen Gremiums mit allgemeinpolitischem Mandat (keine Interessensverbände u. ä.) sind und aus diesem Grund an den Studienort gebunden sind.

Der Nachweis erfolgt über ein Schreiben vom jeweiligen Sportbund/ Verein und wird dem Bewerbungsantrag zusammen mit einem formlosen Schreiben beigelegt. Zusätzlich wird im RWU-Bewerbungsportal unter dem Punkt "Gründe für Härtefall-Antrag" die Option ausgewählt.

FAQ Auswahl- und Zulassungsverfahren

Wenn Sie sich für einen unserer Studiengänge interessieren, bei denen die Studienplätze über das DoSV vergeben werden, beginnt Ihre Bewerbung mit der Registrierung im Bewerbungsportal von hochschulstart.de. Für die Registrierung geben Sie Ihre persönlichen Daten ein. Danach erhalten Sie eine Bewerber-ID (BID) und eine Bewerber-Authentifizierungs-Nummer (BAN). Diese benötigen Sie zur Bewerbung im RWU Bewerbungsportal. Nach Ihrer Abgabe der Bewerbung ist es wichtig eine Priorisierung der Bewerbungen auf hochschulstart.de vorzunehmen, sofern Sie sich für mehrere Studiengänge die über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) koordiniert werden beworben haben. Erhalten Sie mehrere Zulassungsangebote, scheiden automatisch niedriger priorisierte Bewerbungen mit Zulassungsangebot aus.

Das Dialogorientierte Serviceverfahren unterstützt die Hochschulen bei ihren Zulassungsprozessen und trägt zur Vermeidung frei bleibender Studienplätze bei.
Informationen zum Dialogorientierten Serviceverfahren erhalten Sie unter sv.hochschulstart.de. Hier werden Ihnen zahlreiche Informationen zur Registrierung und Bewerbung, FAQ und vieles mehr zur Verfügung gestellt.

Die Zulassungs- oder Ablehnungsbescheide werden Ihnen im RWU Bewerbungsportal zum Download zur Verfügung gestellt. Ein postalischer Versand erfolgt nicht.

Bitte beachten Sie, dass Sie nur über Statusänderungen Ihrer Bewerbung informiert werden (z. B. zugelassen), wenn Sie E-Mail-Benachrichtigungen aktiviert haben.

Speichern Sie sich Ihren Bescheid zeitnah für Ihre Unterlagen ab – nach dem Bewerbungsverfahren können Sie nicht mehr darauf zugreifen.

Ja, sollten sich innerhalb der Einschreibefrist nicht alle zugelassenen Bewerber und Bewerberinnen immatrikuliert haben, wird nachgerückt. Sie erhalten im Falle einer Zulassung im Nachrückverfahren einen Zulassungsbescheid im RWU Bewerbungsportal.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Kolleginnen und Kollegen vom Zulassungsamt.

Sandra Gmeinder

Zulassungsamt, Studierenden-Service
Lehramtsstudiengänge, Mediendesign, PEM, UVM
Sandra Gmeinder

Lucia Mengis

Zulassungsamt, Studierenden-Service
Fakultät Maschinenbau und Fakultät Elektrotechnik und Informatik
Lucia Mengis

Marina Schneider

Zulassungsamt, Studierenden-Service
Fakultät Technologie und Management, Gebührenmanagement
Marina Schneider
Einschreibung

Immatrikulation/ Einschreibung

Die Bewerbung war erfolgreich und Sie haben einen Zulassungsbescheid erhalten? Herzlichen Glückwunsch. Als Nächstes folgt die Einschreibung, auch Immatrikulation genannt. Wichtig: Die Schritte der Einschreibung müssen fristgerecht durchlaufen werden, um den Studienplatz zu sichern und das Studium aufnehmen zu können. Weiter geht's mit den Schritten der Einschreibung.

Es konnte kein Studienplatz angeboten werden? Nach dem offiziellen Auswahlverfahren bleiben oftmals freie Studienplätze übrig. Diese werden per Losverfahren vergeben. Um am Losverfahren teilzunehmen, informieren Sie sich beim Zulassungsamt oder via Studienplatzbörse über freie Plätze und die Teilnahmekriterien.

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1. Zulassungsbescheid abrufen

Wird eine Bewerberin bzw. ein Bewerber für einen Studiengang zugelassen, steht im RWU Bewerbungsportal ein Zulassungsbescheid mit weiteren Informationen zum Download zur Verfügung. Es empfiehlt sich, den Zulassungsbescheid abzuspeichern.  Im Anhang des Zulassungsbescheids befinden sich wichtige Informationen über Unterlagen und Dokumente, die für die Einschreibung eingereicht werden müssen.

Wenn eine Bewerbung vom Verfahren ausgeschlossen wurde oder kein Studienplatz angeboten werden kann, steht an dieser Stelle ein Ablehnungs- oder Ausschlussbescheid zum Download zur Verfügung.

So geht's zum Zulassungs-/ Ablehnungs- bzw. Ausschlussbescheid

  1. Login RWU Bewerbungsportal
  2. Button "Zur Bewerbungsseite"
  3. Studienbewerbung: Download PDF-Datei "Zulassungsbescheid und Infos zum Studienbeginn" bzw. "Ablehnungsbescheid" oder "Ausschlussbescheid"
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2. Immatrikulation beantragen

Innerhalb einer vorgegebenen Frist können Sie den Studienplatz annehmen und die Immatrikulation beantragen. Klicken Sie dazu im RWU Bewerbungsportal auf "Zulassungsangebot annehmen und Immatrikulation beantragen".

Am Ende der Online-Immatrikulation wird ein Immatrikulations-Antrag erzeugt, den Sie ausdrucken und mit allen weiteren erforderlichen Unterlagen postalisch bei der Hochschule einreichen.

Nach erfolgreicher Einreichung aller geforderten Dokumente und Überweisung des Semesterbeitrages (und eventueller Studiengebühren) werden Sie immatrikuliert.

 

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3. Einreichung Dokumente

Für die Einschreibung wird u. a. ein gültiger Krankenversicherungsnachweis benötigt. Hier gibt es weitere Informationen zum Thema Versicherung.

Bei erfolgreicher Einreichung aller geforderten Dokumente und Überweisung des Semesterbeitrages (und eventueller Studiengebühren) erhalten Sie schlussendlich eine Immatrikulationsbescheinigung per Post.

Weitere Informationen zum Studienstart erhalten frisch eingeschriebene Studierende per E-Mail oder über die RWU-Webseite.

 

Weitere Schritte vor dem Studienstart

Studienausweis beantragen

Sobald alle Unterlagen fristgerecht eingereicht und die Gebühren überwiesen sind, wird man eingeschrieben. Der Studierenden-Ausweis wird per Post zugestellt.

MyCampus-Zugang aktivieren

Mit der Einschreibung werden die Zugangsdaten zu MyCampus und LSF vergeben und postalisch versendet. Auf diesen Portalen wird alles rund ums Studium organisiert. Auf MyCampus kann z. B. die Studienbescheinigung abgerufen werden. Im LSF finden Sie das Vorlesungsverzeichnis. Die Einführung in diese Portale findet während der Einführungswoche statt.

Einführungsveranstaltungen

Zu Beginn eines Semesters finden für die Erstsemester bzw. Hochschulwechsler Einführungsveranstaltungen statt. Hier werden den neuen Studierenden wichtige Informationen rund um die Hochschule, das Studium, den Stundenplan und vieles mehr vermittelt. Darüber ist die Einführungswoche eine tolle Gelegenheit für neue Studierende, ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen kennenzulernen und Bekanntschaften zu schließen. Informationen zu den Einführungsveranstaltungen sind unter dem Punkt Studienstart zu finden.

FAQ Immatrikulation

Ab dem Datum der Zulassung (s. Zulassungsbescheid) haben Sie in der Regel 10 bis 14 Tage Zeit, um sich zu immatrikulieren. Die genaue Frist finden Sie in Ihrem Zulassungsbescheid auf der Seite „Studienbewerbung“ im RWU Bewerbungsportal.

In Ausnahmefällen kann beim Zulassungsamt eine Fristverlängerung beantragt werden.

Mit Erhalt Ihres Zulassungsbescheides bekommen Sie bereits erste Informationen zum Studium an der RWU.

Sobald Sie Ihre Online-Immatrikulation im RWU Bewerbungsportal durchgeführt und alle Unterlagen fristgerecht eingereicht und die Gebühren überwiesen haben, werden Sie als Studierende eingeschrieben. Vor Studienbeginn bekommen Sie Ihre Zugangsdaten zum Download der Immatrikulationsbescheinigung sowie Ihren Studierendenausweis per Post zugesandt.

Alle wichtigen Informationen zur Einschreibung und einschreibungsrelevanten Themen wie z.B. Versicherung, Dokumente, nächste Schritte finden Sie hier: Einschreibung

Weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie zudem in unseren allgemeinen FAQ.

Bei Fragen wende dich gerne an unsere Kolleginnen und Kollegen vom Zulassungsamt.

Sandra Gmeinder

Zulassungsamt, Studierenden-Service
Lehramtsstudiengänge, Mediendesign, PEM, UVM
Sandra Gmeinder

Lucia Mengis

Zulassungsamt, Studierenden-Service
Fakultät Maschinenbau und Fakultät Elektrotechnik und Informatik
Lucia Mengis

Marina Schneider

Zulassungsamt, Studierenden-Service
Fakultät Technologie und Management, Gebührenmanagement
Marina Schneider
Versicherung

Krankenversicherung

Für die Einschreibung wird ein Krankenversicherungsnachweis benötigt. Studierende, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland eingeschrieben sind, unterliegen der Versicherungspflicht.

Für die Einschreibung meldet die Krankenkasse den Versicherungsstatus elektronisch an die Hochschule (Meldung M10). Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach dieser Meldung.

Privat Krankenversicherte benötigen eine Bescheinigung über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Diese wird von den gesetzlichen Krankenkassen elektronisch an die Hochschule übermittelt (Meldung M10). Bitte wenden Sie sich dafür an eine gesetzliche Krankenkasse.

Absendenummer der Hochschule Ravensburg-Weingarten: H0002749 (zur Angabe bei der Krankenkasse)

Studentische Krankenversicherung

Bis zum einschließlich 25. Lebensjahr können Studierende bei den gesetzlich versicherten Eltern oder der Ehepartnerin oder dem Ehepartner mitversichert werden. Somit müssen keine eigenen Beiträge an die Krankenkasse entrichtet werden. Die gesetzliche Krankenkasse meldet den Versicherungsstatus elektronisch (M10) an die Hochschule.

Kommt eine Familienversicherung nicht in Betracht, ist es möglich, sich bis zum 30. Lebensjahr studentisch krankenversichern zu lassen. Die gesetzliche Krankenkasse meldet den Versicherungsstatus elektronisch (M10) an die Hochschule.

Nach dem 30. Lebensjahr ist eine Studentische Krankenversicherung nicht mehr möglich. Die Versicherung ist nun entweder freiwillig oder privat. Zu beachten ist, dass die Beiträge zur Versicherung höher ausfallen. Die gesetzliche Krankenkasse meldet den Versicherungsstatus elektronisch (M10) an die Hochschule.

Nach dem Studium

Bei einer Unterbrechung des Studiums, z. B. durch ein Praxissemester, kann es zu einer Änderung des Versicherungsstatus und somit geänderten Beitragssätzen kommen. Zur Abklärung des Versicherungsstatus informiert die Krankenkasse.

Die Krankenversicherungsverhältnisse verändern sich, sobald der Studierenden-Status nicht mehr besteht. Bei einer Exmatrikulation werden die gesetzlichen Krankenkassen automatisch von der Hochschule darüber informiert. Bei privaten Krankenkassen muss dies selbst übernommen werden.

Es ist möglich, dass nach der Exmatrikulation höhere Beiträge für Ihre Krankenversicherung gezahlt werden müssen oder der Anspruch auf die Familienversicherung verfällt.

Bei weiteren Versicherungsfragen wird gebeten, diese an die jeweilige Krankenkasse zu richten.