Bewerbung
Bewerbungszeitraum
Herzlich willkommen auf der Bewerbungsseite der RWU. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen rund um die Themen Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation.
Bei Fragen zur Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation, steht der Studierenden-Service zur Verfügung. Informationen rund um eine Promotion an der RWU gibt's hier: Promotion.
Studienstart | Studiengänge | Bewerbungszeitraum | |
Sommersemester 2025 | Englischsprachige Bachelorstudiengänge | 01.09.2024 - 15.11.2024 | Bewerbungsportal geöffnet |
Sommersemester 2025 | Deutschsprachige Studiengänge | 01.12.2024 - 15.01.2025 | |
Wintersemester 2025/26 | Englischsprachige Masterstudiengänge | 01.02.2025 - 15.04.2025 | |
Wintersemester 2025/26 | Deutschsprachige Studiengänge | 02.05.2025 - 15.07.2025 |
Studiengangsspezifisch
- Der Studiengang Mediendesign bietet eine Freiwillige Hausaufgabe zur Verbesserung der Verfahrensnote an. Bitte beachte die jeweilige Abgabefrist.
In fünf Schritten zur Bewerbung
Du hast dich entschieden und möchtest dich auf einen oder mehrere Studiengänge an der RWU bewerben. Hier zeigen wir dir, wie du dich in fünf einfachen Schritten bewerben kannst. Wir empfehlen dir, frühzeitig mit der Bewerbung zu beginnen, damit genug Zeit bleibt, deine Bewerbung vollständig und fristgerecht einzureichen.
1. Registrierung auf hochschulstart.de
Bei einer Bewerbung für das erste Semester der zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengänge ist als erstes eine Registrierung bei Hochschulstart erforderlich. Diese Studienplätze werden über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) auf Hochschulstart.de vergeben.
Bei der Registrierung wird eine BID- und BAN-Nummer zugeteilt. Da diese Nummern zu einem späteren Zeitpunkt und gegebenenfalls auch für Bewerbungen bei anderen Hochschulen benötigt werden, ist es wichtig, sie zu notieren.
Für Bewerbungen in höhere Semester oder für Bewerbungen für unsere Master-Studiengänge oder zulassungsfreie Bachelor-Studiengänge ist keine Registrierung bei Hochschulstart erforderlich.
2. Registrierung im RWU Bewerbungsportal
Als Nächstes ist die Registrierung im RWU Bewerbungsportal erforderlich. Bei der Bewerbung für einen Studiengang, der am Dialogorientierten Serviceverfahren(DoSV) teilnimmt, wird im RWU Bewerbungsportal die BID und BAN erfragt. Diese Angabe ist jedoch auch noch zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Weitere Anweisungen zur Registrierung sind im Portal zu finden.
Nach der Registrierung wird die Benutzerkennung per E-Mail zugesandt. Mit dieser können sich Bewerberinnen und Bewerber im RWU Bewerbungsportal anmelden und die Bewerbung bearbeiten.
3. Bewerbungsantrag ausfüllen und abgeben
Nach dem erfolgreichen Login im RWU Bewerbungsportal kann die Bewerbung gestartet werden. Dokumente, wie z. B. die Hochschulzugangsberechtigung (HZB) werden für die Bewerbung benötigt und sollten für den Upload bereitgehalten werden.
Nachdem die Online-Bewerbung erfolgreich durchlaufen wurde, folgt zum Schluss der Schritt "Antrag abgeben", um die Bewerbung elektronisch zu übermitteln.
4. Priorisierung von Bewerbungen über Hochschulstart
Dieser Schritt ist nur erforderlich bei der Bewerbung für mehrere Studiengänge, die über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) vergeben werden. In diesem Fall müssen nach der Bewerbung im RWU Portal die Bewerbungen auf Hochschulstart priorisiert werden.
Beim Erhalt mehrerer Zulassungsangebote, scheiden automatisch die Bewerbungen mit Zulassungsangeboten aus, die niedrig priorisiert wurden.
Schritte zur Priorisierung:
- Anmeldung auf www.hochschulstart.de
- Menüpunkt "Meine Bewerbungen"
- Funktion "Bewerbungen priorisieren" ausführen (unterhalb der Tabelle)
- Speichern
Die Priorisierung ist nur auf Hochschulstart und nicht im RWU Bewerbungsportal ersichtlich.
5. Bewerbungsstatus überprüfen
Der aktuelle Bewerbungsstatus kann jederzeit im RWU Bewerbungsportal überprüft werden. Unser Zulassungsamt wird die eingehenden Bewerbungen schnellstmöglich bearbeiten. Bei einer gültigen Bewerbung, nehmen Bewerberinnen und Bewerber automatisch am Auswahlverfahren teil, das nach dem Ende der Bewerbungsfrist startet. Bei zulassungsfreien Studiengängen werden die Zulassungsangebote fortlaufend, bereits vor Ablauf der Bewerbungsfrist, vergeben.
Wer zugelassen wird, erhält ein Zulassungsangebot. Möchte die Bewerberin bzw. der Bewerber den Studienplatz annehmen, folgt als nächster Schritt die Einschreibung an der RWU.
Kann auch bis Ende des Zulassungsverfahrens kein Zulassungsangebot ausgesprochen werden, erhalten Bewerberinnen und Bewerber einen Ablehnungsbescheid. Ein Ausschlussbescheid wird ausgestellt, wenn die Bewerbungsunterlagen nicht vollständig eingegangen oder für das Auswahlverfahren nicht gültig sind.
Fragen zum Bewerbungsprozess
FAQ Allgemeine Fragen zur Bewerbung
FAQ Spezielle Fragen zur Bewerbung
Auswahlverfahren
Zulassungsvoraussetzungen und Auswahlverfahren
Welche Voraussetzungen müssen für meinen Wunschstudiengang erfüllt sein? Die Entscheidung, ob Bewerberinnen und Bewerber für ein Studium zugelassen werden, hängt von der sogenannten Verfahrensnote ab. Diese setzt sich für die meisten Bachelorstudiengänge aus den Noten der Hochschulzugangsberechtigung in Deutsch, Mathematik und einer weiterführenden Sprache zusammen sowie der Durchschnittsnote. Bei einigen Studiengängen gibt es zusätzliche Auswahlkriterien. Zusätzliche Qualifikationen und Aktivitäten, wie Freiwilligendienste oder Praktika, können die Verfahrensnote verbessern.
Was kann ich mir anrechnen lassen?
Neben schulischen Leistungen können außerschulische Aktivitäten zur Verbesserung der Zulassungsnote führen.
Anerkannte Leistungen können unter anderem sein:
- Der Studiengang Mediendesign bietet eine Freiwillige Hausaufgabe zur Verbesserung der Zulassungsnote um bis zu 1,5 Noten an
- Teilnahme am Probestudium Talentscanner an der RWU
- Freiwilligendienste (Freiwilliges Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliger Wehrdienst)
- Internationale Freiwilligendienste (z. B. in der Entwicklungshilfe, Auslandsaufenthalte im Dienste einer NGO)
- Gesellschaftliches Engagement (z. B. Freiwillige Feuerwehr, Technisches Hilfswerk)
- Absolvierte, einschlägige Praktika
- Schulische Preise und erfolgreiche Teilnahme an Wettbewerben (z. B. Nachwuchswettbewerb "Jugend Forscht", Bundeswettbewerb Mathematik, Programmierwettbewerb)
- Nachhilfe im Rahmen einer Anstellung bei einer Nachhilfeorganisation oder in einer öffentlichen Einrichtung
- Erziehung eigener Kinder
Welche Aktivitäten anerkannt und wie sie gewichtet werden, unterscheidet sich je nach Studiengang. Eine genaue Auflistung ist in den Zulassungssatzungen der Bachelor- und Masterstudiengänge zu finden. Die aktuelle Version ist auf der Seite des Zulassungsamts im Downloadbereich zu finden.
Wartesemester
Jedes Semester, das man nach Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Bildungseinrichtung eingeschrieben war, gilt als Wartesemester. Ein Kalenderjahr umfasst zwei Semester - das Sommer- und Wintersemester. Neben dem Numerus Clausus und der Abiturnote ist die Anzahl der Wartesemester ein weiterer Faktor, der bei der Vergabe von Studienplätzen eine Rolle spielt. An bundesdeutschen Hochschulen gibt es stets ein separates Kontingent an freien Studienplätzen, welches über die Wartesemester vergeben wird. In zulassungsbeschränkten Studiengängen werden rund 20 Prozent aller Plätze an Bewerberinnen und Bewerber mit langer Wartezeit vergeben. Wartesemester sind daher vor allem für Schulabgänger hilfreich, die kein herausragendes Abitur vorweisen können.
Studium und Leistungssport
Da Spitzensportlerinnen und -sportler oftmals ortsgebunden sind, gibt es eine Sonderquote bei der Bewerbung um einen zulassungsbeschränkten Studiengang. Um diese Sonderregelung in Anspruch nehmen zu können, müssen Studienbewerberinnen und -bewerber nachweisen, dass sie:
- einem auf Bundesebene gebildeten Olympia-, Perspektiv-, Ergänzungs- oder Teamsportkader oder Nachwuchskader des Deutschen Olympischen Sportbundes angehören, oder
- Wahlmitglied eines kommunalpolitischen Gremiums mit allgemeinpolitischem Mandat (keine Interessensverbände u. ä.) sind und aus diesem Grund an den Studienort gebunden sind.
Der Nachweis erfolgt über ein Schreiben vom jeweiligen Sportbund/ Verein und wird dem Bewerbungsantrag zusammen mit einem formlosen Schreiben beigelegt. Zusätzlich wird im RWU-Bewerbungsportal unter dem Punkt "Gründe für Härtefall-Antrag" die Option ausgewählt.
FAQ Auswahl- und Zulassungsverfahren
Einschreibung
Immatrikulation/ Einschreibung
Die Bewerbung war erfolgreich und Sie haben einen Zulassungsbescheid erhalten? Herzlichen Glückwunsch. Als Nächstes folgt die Einschreibung, auch Immatrikulation genannt. Wichtig: Die Schritte der Einschreibung müssen fristgerecht durchlaufen werden, um den Studienplatz zu sichern und das Studium aufnehmen zu können. Weiter geht's mit den Schritten der Einschreibung.
Es konnte kein Studienplatz angeboten werden? Nach dem offiziellen Auswahlverfahren bleiben oftmals freie Studienplätze übrig. Diese werden per Losverfahren vergeben. Um am Losverfahren teilzunehmen, informieren Sie sich beim Zulassungsamt oder via Studienplatzbörse über freie Plätze und die Teilnahmekriterien.
1. Zulassungsbescheid abrufen
Wird eine Bewerberin bzw. ein Bewerber für einen Studiengang zugelassen, steht im RWU Bewerbungsportal ein Zulassungsbescheid mit weiteren Informationen zum Download zur Verfügung. Es empfiehlt sich, den Zulassungsbescheid abzuspeichern. Im Anhang des Zulassungsbescheids befinden sich wichtige Informationen über Unterlagen und Dokumente, die für die Einschreibung eingereicht werden müssen.
Wenn eine Bewerbung vom Verfahren ausgeschlossen wurde oder kein Studienplatz angeboten werden kann, steht an dieser Stelle ein Ablehnungs- oder Ausschlussbescheid zum Download zur Verfügung.
So geht's zum Zulassungs-/ Ablehnungs- bzw. Ausschlussbescheid
- Login RWU Bewerbungsportal
- Button "Zur Bewerbungsseite"
- Studienbewerbung: Download PDF-Datei "Zulassungsbescheid und Infos zum Studienbeginn" bzw. "Ablehnungsbescheid" oder "Ausschlussbescheid"
2. Immatrikulation beantragen
3. Einreichung Dokumente
Für die Einschreibung wird u. a. ein gültiger Krankenversicherungsnachweis benötigt. Hier gibt es weitere Informationen zum Thema Versicherung.
Bei erfolgreicher Einreichung aller geforderten Dokumente und Überweisung des Semesterbeitrages (und eventueller Studiengebühren) erhalten Sie schlussendlich eine Immatrikulationsbescheinigung per Post.
Weitere Informationen zum Studienstart erhalten frisch eingeschriebene Studierende per E-Mail oder über die RWU-Webseite.
Weitere Schritte vor dem Studienstart
Studienausweis beantragen
Sobald alle Unterlagen fristgerecht eingereicht und die Gebühren überwiesen sind, wird man eingeschrieben. Der Studierenden-Ausweis wird per Post zugestellt.
MyCampus-Zugang aktivieren
Mit der Einschreibung werden die Zugangsdaten zu MyCampus und LSF vergeben und postalisch versendet. Auf diesen Portalen wird alles rund ums Studium organisiert. Auf MyCampus kann z. B. die Studienbescheinigung abgerufen werden. Im LSF finden Sie das Vorlesungsverzeichnis. Die Einführung in diese Portale findet während der Einführungswoche statt.
Einführungsveranstaltungen
Zu Beginn eines Semesters finden für die Erstsemester bzw. Hochschulwechsler Einführungsveranstaltungen statt. Hier werden den neuen Studierenden wichtige Informationen rund um die Hochschule, das Studium, den Stundenplan und vieles mehr vermittelt. Darüber ist die Einführungswoche eine tolle Gelegenheit für neue Studierende, ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen kennenzulernen und Bekanntschaften zu schließen. Informationen zu den Einführungsveranstaltungen sind unter dem Punkt Studienstart zu finden.
FAQ Immatrikulation
Versicherung
Krankenversicherung
Für die Einschreibung wird ein Krankenversicherungsnachweis benötigt. Studierende, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland eingeschrieben sind, unterliegen der Versicherungspflicht.
Für die Einschreibung meldet die Krankenkasse den Versicherungsstatus elektronisch an die Hochschule (Meldung M10). Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach dieser Meldung.
Privat Krankenversicherte benötigen eine Bescheinigung über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Diese wird von den gesetzlichen Krankenkassen elektronisch an die Hochschule übermittelt (Meldung M10). Bitte wenden Sie sich dafür an eine gesetzliche Krankenkasse.
Absendenummer der Hochschule Ravensburg-Weingarten: H0002749 (zur Angabe bei der Krankenkasse)
Studentische Krankenversicherung
Bis zum einschließlich 25. Lebensjahr können Studierende bei den gesetzlich versicherten Eltern oder der Ehepartnerin oder dem Ehepartner mitversichert werden. Somit müssen keine eigenen Beiträge an die Krankenkasse entrichtet werden. Die gesetzliche Krankenkasse meldet den Versicherungsstatus elektronisch (M10) an die Hochschule.
Kommt eine Familienversicherung nicht in Betracht, ist es möglich, sich bis zum 30. Lebensjahr studentisch krankenversichern zu lassen. Die gesetzliche Krankenkasse meldet den Versicherungsstatus elektronisch (M10) an die Hochschule.
Nach dem 30. Lebensjahr ist eine Studentische Krankenversicherung nicht mehr möglich. Die Versicherung ist nun entweder freiwillig oder privat. Zu beachten ist, dass die Beiträge zur Versicherung höher ausfallen. Die gesetzliche Krankenkasse meldet den Versicherungsstatus elektronisch (M10) an die Hochschule.
Nach dem Studium
Bei einer Unterbrechung des Studiums, z. B. durch ein Praxissemester, kann es zu einer Änderung des Versicherungsstatus und somit geänderten Beitragssätzen kommen. Zur Abklärung des Versicherungsstatus informiert die Krankenkasse.
Die Krankenversicherungsverhältnisse verändern sich, sobald der Studierenden-Status nicht mehr besteht. Bei einer Exmatrikulation werden die gesetzlichen Krankenkassen automatisch von der Hochschule darüber informiert. Bei privaten Krankenkassen muss dies selbst übernommen werden.
Es ist möglich, dass nach der Exmatrikulation höhere Beiträge für Ihre Krankenversicherung gezahlt werden müssen oder der Anspruch auf die Familienversicherung verfällt.
Bei weiteren Versicherungsfragen wird gebeten, diese an die jeweilige Krankenkasse zu richten.