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ERASMUS

Das ERASMUS-Programm

ERASMUS

 

 

PIC: 984462022
ERASMUS Code: D RAVENSB01
ERASMUS-Hochschulkoordinatorin: Katrin Ronneburger

Das neue Erasmus+ Programm 2021-2027

Das Erasmus+ Programm der EU umfasst für die Programmlaufzeit 2021 – 2027 über 28 Mrd. Euro. Ca. 70% dieses Budgets dienen der Förderung von Mobilitätsmöglichkeiten von Einzelpersonen und die EU rechnet mit über 10 Mio. Mobilitätaufenthalten während der Programmlaufzeit. Ein besonderer Fokus wird dabei auf die Themen Nachhaltigkeit, Inklusion & Vielfalt sowie Digitalisierung gelegt.

Zusammenarbeit mit KOOR Erasmus Services BW

Die RWU kooperiert ab der Programmgeneration Erasmus 2021-2027 mit dem Mobilitätskonsortium KOOR Erasmus Services BW in Karlsruhe. Dies bedeutet, dass Studierende , die sich für ein Auslandspraktikum innerhalb der EU interessieren, ihre finanzielle Förderung über KOOR Erasmus Services BW erhalten.

Was ist sonst noch wichtig?

ERASMUS-Fächercodes

Der Austausch im Bereich Studierendenmobilität Studium (SMS) ist fachgebunden. Die Studiengänge der RWU sind mit Fächercodes belegt.

ERASMUS Charter for Higher Education

Voraussetzung für den Austausch von Studierenden im Rahmen von ERASMUS ist ein Inter-Institutional Agreement zwischen den beteiligten Hochschulen. Um dieses abschließen zu können, müssen beide Hochschulen im Besitz einer "ERASMUS Charter for Higher Education" (ECHE) sein. Die ECHE wird von der EU-Kommission verliehen (s. unten).
 

ERASMUS-Charta für Studierende

Die ERASMUS-Charta für Studierende finden Sie unten als PDF-Datei.

Versicherung

Mit der Teilnahme am ERASMUS+ Programm ist kein Versicherungsschutz verbunden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, auf eigene Kosten an der Gruppenversicherung des DAAD (Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung) teilzunehmen.

Downloads

ECHE 2021-2027 (DE) (PDF, 1.12 MB)
ECHE 2021-2027 (EN) (PDF, 953.43 KB)
ISCED Codes
Erasmus Student Charter (PDF, 692.69 KB)
Auslandsstudium
Film: Im Ausland studieren mit ERASMUS
#kurzerklärt: Im Ausland studieren mit ERASMUS

Mit ERASMUS nach Europa? Gute Idee, denn ERASMUS ist das größte Austauschprogramm der Europäischen Union!

Sie müssen dafür nur…

  • an der RWU regulär studieren,
  • mindestens das erste Studienjahr im Bachelor absolviert haben,
  • während des Auslandsaufenthaltes an der RWU immatrikuliert sein und
  • sich bei uns erfolgreich auf einen Studienplatz an einer unserer ERASMUS-Partnerhochschulen bewerben.

Im Rahmen des ERASMUS-Programms kooperiert die RWU mit etwa 40 Hochschulen in 20 Ländern.

Die Aufenthaltsdauer im Ausland beträgt mindestens drei Monate und darf pro Studienphase zwölf Monate nicht überschreiten. Die Förderung durch Erasmus beträgt max. 4 Monate.

Was umfasst die Stipendienleistung?

1. Mobilitätszuschuss im ERASMUS-Projekt 2024:

Die monatlichen Fördersätze für die einzelnen Länder richten sich nach drei Ländergruppen (erstellt nach Lebenshaltungskosten), die die EU-Kommission eingerichtet hat. Die Hochschulen in Deutschland legen innerhalb dieser Gruppen und Fördersätze die Förderdauer und damit die Fördersummen für die Mobilität fest. Je nach Gesamtförderbudget, welches der RWU zur Verfügung steht, wird die Förderdauer für den Auslandsaufenthalt festgelegt.

 

GruppeLänderERASMUS-Zuschuss pro Fördermonat (30 Tage)
Gruppe 1
(höhere Lebenshaltungskosten)
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden600 Euro
Gruppe 2
(mittlere Lebenshaltungskosten)
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern540 Euro
Gruppe 3
(niedrigere Lebenshaltungskosten)
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn540 Euro

Für das Projekt 2024 gibt es folgende Festlegungen zu den Fördermonaten:

Je nach der Länge des Aufenthaltes an der Partnerhochschule entsprechend dem Letter of Acceptance erhalten Studierende bei Aufenthalten unter 120 Tage 90 Fördertage (3 Monate) und bei Aufenthalten ab 120 Tagen 120 Fördertage (4 Monate).

Bitte beachten Sie: Die ERASMUS-Förderung deckt nicht den Gesamtbedarf für einen Auslandsaufenthalt. Dies ist auch nicht der Zweck der Förderung. Vielmehr geht es um einen finanziellen Ausgleich für die zusätzlich im Ausland entstehenden Mehrkosten.

Top Ups für Chancengleichheit und Inklusion (Fewer Opportunities):

Über die regulären Förderraten hinaus, gibt es in der Programmgeneration 2021-2027 Möglichkeiten der finanziellen Zusatzförderung für Chancengleichheit und Inklusion ("Fewer Opportunities"). in Höhe von monatlich 250 Euro, angpasst an die Förderdauer. Folgende Studierendengruppen können mit einem zusätzlichen Social Top Up gefördert werden:

  • Studierende mit Behinderung (ab GdB 20)
  • Studierende, deren Auslandsaufenthalt mit Kind/ern durchgeführt wird
  • Studierende mit chronischer Erkrankung, die nachweislich Mehrkosten im Ausland verursacht
  • Erstakademiker - Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus (keines der beiden Elternteile verfügt über einen in Deutschland anerkannten akademischen Abschluss)
  • Erwerbstätige Studierende (das Einkommen liegt zeitnah vor dem Mobilitätsbeginn und mind. sechs Monate am Stück vor dem Auslandsaufenthalt über 450,- Euro und unter 850,- Euro - ausgenommen ist das Praxissemester; das Arbeitsverhältnis wird während der Zeit des Auslandssemesters nicht online vom Ausland aus fortgeführt)

2. Weitere Leistungen:

  • Befreiung von den Studiengebühren an der Gasthochschule,
  • Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthaltes durch die Heimat-/ Gasthochschule,
  • Teilnahme an einem Onlinesprachkurs (OLS) in einer der europäischen Sprachen,
  • Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen laut Richtlinie zur Anerkennung

Bewerbungsfristen

Die Bewerbungsfristen für ein Auslandsstudium 2024/25 entnehmen Sie bitte hier.

Was benötige ich für die Bewerbung?

Wenn Sie sich um einen ERASMUS-Austauschstudienplatz an einer europäischen Hochschule beworben und einen Studienplatz erhalten haben, sind Sie berechtigt für die ERASMUS-Finanzierung. Die Beantragung läuft über die Koordinierungsstelle KOOR. Weitere Informationen erhalten Sie im Laufe des Bewerbungsprozesses für einen Austauschstudienplatz.

Informationen zur Bewerbung und zu den Auswahlkriterien um einen ERASMUS-Austauschstudienplatz entnehmen Sie bitte hier.

Was muss ich tun, nachdem ich eine Zusage für einen ERASMUS-Austauschstudienplatz erhalten habe?

Schritt 1: Bewerbung an der Partnerhochschule

Schritt 2: Absolvierung des Sprachtests der EU (OLS)

Der Test vor dem Auslandsaufenthalt ist verpflichtender Bestandteil der Förderung. Das Testergebnis hat allerdings keine Auswirkung auf den Zuschuss. Je nach Abschneiden erhalten Sie jedoch eine Lizenz für einen kostenfreien Online-Sprachkurs.

Schritt 3: Einreichung weiterer ERASMUS-Dokumente, z.B. Learning Agreement usw.

Das Befolgen dieser Schritte ist verpflichtender Bestandteil der Förderung. Sind alle Unterlagen vollständig, wird das Grant Agreement (Stipendienvertrag) erstellt, unterschrieben und Sie erhalten die ERASMUS-Studierendencharta, die alle Rechte und Pflichten eines ERASMUS-Studierenden enthält.

Weiterführende Inhalte

Auslandspraktikum
Film: Auslandspraktikum mit ERASMUS
#kurzerklärt: Auslandspraktikum mit ERASMUS

Ob Praxissemester im europäischen Ausland, ein freiwilliges Praktikum oder eine Abschlussarbeit bei einem Unternehmen innerhalb der EU – auch hier kann Sie ERASMUS unterstützen!

Sie müssen dafür nur…

  • an der RWU regulär studieren,
  • mindestens das erste Studienjahr im Bachelor absolviert haben,
  • während des Auslandsaufenthaltes an der RWU immatrikuliert sein (Achtung Ausnahme: Graduiertenpraktikum!) und
  • eine erste schriftliche Zusage für das Praktikum und den Zeitraum des Praktikums vorweisen.

Die Aufenthaltsdauer im Ausland beträgt bei Praktika mindestens zwei Monate und darf pro Studienphase die zwölf Monate nicht überschreiten.

Bei dem Praktikum muss es sich um ein Vollzeitpraktikum (mindestens 35 Stunden/Woche) handeln. Auch Abschlussarbeiten, sofern diese im Rahmen eines Vollzeitpraktikums abgeleistet werden, können als Auslandspraktikum im Rahmen von ERASMUS (SMP) gefördert werden.

Ausgeschlossen sind Praktika in folgenden Einrichtungen:

  • Bei allen europäischen Institutionen
  • Bei allen Einrichtungen, die EU-Programme verwalten
  • Bei nationalen/diplomatischen Vertretungen des Heimat-/Herkunftslandes der Geförderten
  • Bei deutschen diplomatischen Vertretungen oder Kultureinrichtungen (z.B. Goethe-Institut)

Was umfasst die Stipendienleistung?

1. Mobilitätszuschuss

Erasmus+-Praktika werden nicht direkt an der RWU abgewickelt, sondern über das Konsortium KOOR - Erasmus-Services BW. Das Konsortium ist eine landesweite Einrichtung mit Sitz an der Hochschule Karlsruhe und führt EU-Mobilitätsprogramme für insgesamt 41 baden-württembergische Hochschulen durch. Studierende der RWU bewerben sich direkt beim Konsortium für die Erasmus+-Förderung, nachdem Sie selbstständig einen Praktikumsplatz gefunden haben.

Bitte informieren Sie sich direkt auf der Webseite der KOOR über die aktuellen Fördersätze: https://www.h-ka.de/koor/erasmus-praktikum/leistungen

Beachten Sie unbedingt auch die Bewerbungsfristen für die ERASMUS-Förderung: https://www.h-ka.de/koor/erasmus-praktikum#c6490

2. Weitere Leistungen:

  • gesicherte Praktikumstätigkeiten durch EU-Praktikumsvertrag,
  • Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthaltes durch die Heimathochschule,
  • Teilnahme an einem Onlinesprachkurs (OLS) in einer der europäischen Sprachen,
  • Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Praktikumsleistung laut Richtlinie zur Anerkennung

Sonderfall: Graduiertenpraktikum

Wenn Sie während Ihres Studiums nicht ins Ausland gehen konnten und/oder Sie noch Fördermonate in Ihrem „Mobilitätsrucksack“ übrig haben, können Sie direkt nach Ende Ihres Studiums ein durch ERASMUS gefördertes Auslandspraktikum absolvieren.

Die Förderraten sind die gleichen und die Voraussetzungen sind ähnlich:

  1. Zum Zeitpunkt der Stipendienbewerbung und Auswahl sind Sie an der RWU immatrikuliert.
  2. Sie haben noch mindestens zwei Fördermonate in Ihrem „Mobilitätsrucksack“ übrig.
  3. Zum Zeitpunkt Ihres Praktikums sind Sie exmatrikuliert.
  4. Das Praktikum wird innerhalb von zwölf Monaten nach Ihrem Studienabschluss beendet.

Was muss ich tun für ein Auslandspraktikum?

Schritt 1: Praktikumsplatzsuche

Beachten Sie bei der Suche nach einem Praktikumsplatz die Vorgaben für Ihren Studiengang und sprechen Sie Inhalte mit Ihrem Praktikantenamt ab.

Schritt 2: ERASMUS-Beantragung

Sie haben eine Zusage für einen Praktikumsplatz und dieser ist mit dem Praktikantenamt abgestimmt? Dann können Sie sich bei KOOR Erasmus Services BWfür eine ERASMUS-Förderung bewerben. Die vollständigen Unterlagen müssen mindestens zwei Wochen vor Beginn des Praktikums vollständig bei der KOOR vorliegen. Beginnen Sie daher mit dem Antragsprozess ausreichend vorher, da Sie noch entsprechende Dokumente, die Sie im Zuge des Antragsprozesses erhalten, von Seiten der RWU unterschreiben lassen müssen. Beachten Sie hierbei auch Semesterpausen/ Urlaubszeiten.

Downloads

Interessensbekundung (PDF, 90.59 KB)
Interessensbekundung ERASMUS-Praktika
Kontakt & Personen

Beratung im International Office

Katrin Ronneburger M.A.

Leiterin International Office
Mitglied des Personalrats
Katrin Ronnburger MA