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Mobbing
Der Begriff Mobbing kommt aus dem Englischen und bedeutet jemanden anpöbeln, fertig machen. Mobbing stellt eine Spezialform der Aggression dar. Unter Mobbing wird eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz unter KollegInnen oder zwischen Vorgesetzten und MitarbeiterInnen verstanden, bei der die angegriffene Person unterlegen ist (nicht im hierarchischen Verständnis) und von einer oder mehreren Personen systematisch, oft und während längerer Zeit mit dem Ziel und/oder Effekt des Ausgrenzens bzw. Vertreibens vom Arbeitsplatz (Ausstoßes aus dem Arbeitsverhältnis) direkt oder indirekt angegriffen wird und dies als Diskriminierung empfindet.
Die Mitglieder der Beschwerdestelle der RWU sehen sich in solch einem Konfliktfall als Anlaufstelle für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule. Als „Konfliktlotsen“ möchten sie bereits im Vorfeld bei Problemen am Arbeitsplatz Hilfe bieten.
Dennoch: Eine Mobbingprävention gibt es eigentlich nicht ... sondern:
- Ethik am Arbeitsplatz
- Partizipation
- Gute Führungsqualität
- Regelmäßige Analysen der zwischenmenschlichen Qualität
- Im Falle von Mobbing genau geregelte Vorgangsweisen (s. DV)
Ein gutes Arbeitsklima ist ein wesentlicher Bestandteil einer erfolgreichen Mobbingprävention. Das heißt gegenseitige Wertschätzung, offene Kommunikation, Transparenz, gute Führungsqualität, Ethik in der Dienststelle, Partizipation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, etc. In der Mobbingprävention geht es nicht darum Auseinandersetzungen generell zu vermeiden. Es geht um eine respektvolle Streitkultur und um einen "Fair Play"- Modus für den Konfliktfall.
(Quelle: Vereinbarung für eine würdevolle Zusammenarbeit die Mobbingpräventionsstrategie im BMSK)
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Der Schutz vor Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf ist entsprechend den Richtlinienvorgaben der Schwerpunkt des AGG. Neben einem arbeitsrechtlichen Benachteiligungsverbot sowie seinen Ausnahmeregelungen werden Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers zum Schutz vor Benachteiligungen sowie Rechte der Beschäftigten (Beschwerderecht, Leistungsverweigerungsrecht) und ihre Ansprüche bei Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot (Entschädigung, Schadensersatz) geregelt.
(Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
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