Im Rahmen des Sozialschutz-Pakets der Bundesregierung gilt vom 1. April bis 30. September 2020, dass die Berechnungsgrundlage für den Kindergeldzuschlag nur das Einkommen des letzten Monats vor Antragstellung ist und nicht wie sonst der Durchschnitt der vergangenen sechs Monate. Antragstellerinnen und Antragsteller belegen ihr Einkommen anhand der Einkommensbescheinigung des Monats vor Antragstellung, Vermögen wird in der Regel nicht berücksichtigt. Weitere Infos und Online-Antrag auf www.notfall-kiz.de.
Auch in Corona-Zeiten gibt es für Mütter, Väter und Schwangere professionelle und ehrenamtliche Beratungsmöglichkeiten. Eine aktuelle Übersicht der Angebote an Online- und telefonischen Beratungen finden Sie auf www.elternsein.info.
Antworten auf viele Fragen, die Eltern rund um die Corona-Krise beschäftigen, gibt der Allgäuer Kinderarzt, Wissenschaftler und bekannte Buchautor Dr. Herbert Renz-Polster im Radio-Gespräch auf SWR2. Tipps und Ratschläge für Familien im Stresstest hat auch Sabine Walper, die Forschungsdirektorin des Deutschen Jugendinstituts.
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