Im Sinne einer größeren Planungssicherheit hat der Senat in seiner Sitzung am 25. März 2021 entschieden, dass Vorlesungen an der RWU grundsätzlich bis zum Ende des Sommersemesters 2021 online stattfinden. Abweichend davon können nach Genehmigung durch die jeweiligen Dekanate und das Rektorat Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- oder Arbeitsräume erfordern, sowie Prüfungen in Präsenzform zugelassen werden, soweit diese zwingend notwendig sind und nicht durch elektronische Informations- und Kommunikationstechnologien ersetzbar sind.
Als weitere wesentliche Beschlussfassung des Senats für den Studienbetrieb wurde die Master-Studien- und Prüfungsordnung (SPO) dahingehend angepasst, dass auch für Master-Studierende ab sofort die neuen begünstigenden SPO-Regelungen wie im Bachelor gelten.