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Wissenschaftspolitik

Finanzierungsvereinbarung bis 2030 unterzeichnet

Der Rektor der RWU, Professor Dr. Thomas Spägele unterschreibt die Finanzierungsvereinbarung.
Quelle:
MWK BW, Jan Potente

Am 2. April wurde in Stuttgart die neue Hochschulfinanzierungsvereinbarung (HoFV III) unterzeichnet. Mit einer Laufzeit von fünf Jahren bis 2030 regelt sie die finanzielle Ausstattung der Universitäten und Hochschulen in Baden-Württemberg. Insgesamt 53 Unterschriften trägt die Vereinbarung, darunter die Namen von Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Wissenschaftsministerin Petra Olschowski, Finanzminister Dr. Danyal Bayaz sowie der Rektorinnen und Rektoren.

„Diese Vereinbarung gibt uns Verlässlichkeit und Planungssicherheit für die kommenden Jahre. Das ist gerade in Zeiten von Krisen und schwierigen Haushaltsbedingungen ein deutliches Bekenntnis der Landespolitik zum Wissenschaftsstandort Baden-Württemberg. Dafür sind wir dankbar“, sagt der Rektor der RWU, Professor Dr. Thomas Spägele. „Mit dieser Zusage ist aber auch ein Auftrag verbunden“ so Spägele weiter, „und zwar der Auftrag zur Transformationsbereitschaft. Wir werden uns sehr genau anschauen müssen, wo wir 2031 stehen wollen.“

„Der Geist aus Neugier, Mut und Nachvorne-Gehen kann uns gerade in diesen Zeiten nicht wertvoll genug sein“

„Mit der neuen HoFV III stärken wir die Hochschulen im landesweiten, nationalen und internationalen Wettbewerb um Lehre, Forschung und Transfer“, so die Wissenschaftsministerin Petra Olschowski bei der Pressekonferenz zur Unterzeichnung. Und Ministerpräsident Winfried Kretschmann: „Wir sparen keinen Cent an unseren Hochschulen. Im Gegenteil, insgesamt sprechen wir von einem Betrag von rund 23 Milliarden Euro, den das Land ab nächstem Jahr bis 2030 für die Grundfinanzierung der Hochschulen ausgibt. Denn der Geist aus Neugier, Mut und Nachvorne-Gehen kann uns gerade in diesen Zeiten nicht wertvoll genug sein.“

„Zukunftsprogramm Hochschule 2030“

Wesentliche Punkte der Finanzierungsvereinbarung sind beispielsweise eine Erhöhung der Grundfinanzierung von 2027 an um jährlich 3,5 Prozent, die Übernahme der Personalkosten inklusive künftiger Tarifabschlüsse sowie, angesichts des weiterhin hohen Bedarfs an akademisch qualifizierten Fachkräften, der Erhalt der Gesamtstudierendenzahlen.

Hinzu kommt das rund 180 Millionen Euro schwere „Zukunftsprogramm Hochschule 2030“. Dieses besteht unter anderem aus einem Transformationsbudget und Transformationsstellen. Mit dem Transformationsbudget sollen die Studienangebote aller Hochschularten verbessert und attraktiver gestaltet werden. Mit den Transformationsstellen, so Wissenschaftsministerin Petra Olschowski, „ermöglichen wir den Hochschulen, dass sie Professuren vorziehen können, um neue Schwerpunkte in Lehre und Forschung schneller voranzutreiben und ihre Studiengangportfolien weiterzuentwickeln.“

Text:
MWK / HAW-BW / Christoph Oldenkotte