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Gastvortrag

Einblicke in die Steuerberatung von Ernst & Young

RWU_Weindel_EY_Arbeitnehmerentsendung
Konrad Ebert von EY (l.) und Prof. Dr. Marc Weindel
Quelle:
RWU

Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden für einige Zeit ins Ausland schicken wollen, stehen vor großen Herausforderungen. Bei einer Arbeitnehmerentsendung ist zunächst zu klären, wo die Mitarbeitenden wohnen und welche Tätigkeiten am Auslandsstandort übernommen werden sollen. Auch die Vorbereitung für einen so aufregenden neuen Lebens- und Berufsabschnitt muss organisiert werden, unter anderem durch interkulturelle Weiterbildungen. Was es für Unternehmen und ihre Mitarbeitenden jedoch besonders kompliziert macht, sind steuerliche Fragen, die vor und während des Auslandsaufenthalts zu klären sind. Das gilt vor allem aufgrund der teilweise stark divergierenden steuerrechtlichen Regelungen in den jeweiligen Ländern.

Von diesen schwierigen Herausforderungen berichtete Konrad Ebert von der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Ernst & Young (EY) den Studierenden in der Vorlesung Steuerrecht von Prof. Dr. Marc Weindel. Steuerberater Konrad Ebert ist als Director am Standort Ravensburg tätig und begeisterte sich schon während seines BWL-Studiums für das internationale Steuerrecht. Diese Begeisterung wollte er auch den Studierenden weitergeben. Durch zahlreiche Fallbeispiele aus seinem Berufsalltag veranschaulichte er, dass das Steuerrecht durchaus spannende und komplexe Herausforderungen umfassen kann, die es Schritt für Schritt zu bewältigen gilt.

Das Vortragsthema kommt zunächst aus dem Sozialversicherungsrecht. Es ist damit auch ein Thema für das Personalmanagement und stellt die Mitarbeitenden vor persönliche Herausforderungen. Hier setzte Konrad Ebert an, indem er die Studierenden fragte, was ihnen im Fall einer eigenen Arbeitnehmerentsendung wichtig wäre. Die Studierenden legten Wert auf eine zeitliche Befristung der Entsendung, auf die Klärung persönlicher Rahmenbedingungen des Lebens im Ausland und natürlich auf eine mit einem Mehr an Verantwortung verbundene Gehaltserhöhung. Gehalt war für Konrad Ebert dann auch das richtige Stichwort: Von Seiten des Unternehmens muss u.a. steuerrechtlich geprüft werden, in welchem Land das Gehalt besteuert wird und welche nationalen Sozialversicherungsregeln gelten. Das kann auch für die Mitarbeitenden von ganz entscheidender Bedeutung sein, da sie verständlicherweise mehr Netto vom Brutto erhalten möchten, was in verschiedenen Ländern unterschiedlich ausfallen kann.

Dass im Studiengang Betriebswirtschaftslehre und Management der Praxiseinblick nicht zu kurz kommt, ist Prof. Weindel sehr wichtig. Er baut Gastvorträge von Unternehmen ganz gezielt in seine Lehrveranstaltungen ein. „Die Studierenden erkennen so, wie das in den Lehrveranstaltungen erworbene Wissen im realen Unternehmensalltag konkret eingesetzt wird. Wir bereiten die Studierenden damit sehr gut auf ihr späteres Berufsleben vor, was Ihnen einen unschätzbaren Mehrwert bietet“, so Prof. Weindel.

Text:
Franziska Müller