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Beratung & Hilfe

Wir helfen Ihnen Ihre Probleme zu lösen
Beratung & Hilfe

Notrufnummern bei akuter Gefahr: 110 (Polizei) oder 112 (Feuerwehr / Rettungsdienst),
von den Hochschultelefonen aus 0-110 bzw. 0-112.

 

Auf dieser Seite sind Einrichtungen und Personen aufgeführt, an die Sie sich in Krisensituationen und mit persönlichen Anliegen wenden können.

Informationen zur zentralen Studienberatung finden Sie hier
Informationen zu Ersten Hilfe finden Sie hier.

Einrichtungen der RWU, die für Beratung und Hilfe in anderen, hochschulspezifischen Situationen zur Verfügung stehen, finden Sie unter Einrichtungen (Filter: Service).

Anlaufstellen für Studierende

Anlaufstellen für Studierende

Bei Schwierigkeiten und Problemen im Studium oder in Ihrem sozialen Umfeld und bei sonstigen seelischen Belastungen ist die Psychotherapeutische Beratungsstelle des Studierendenwerks Seezeit für Sie da. Die Beratung ist kostenfrei und vertraulich.

Terminvereinbarung per E-Mail an pbs-wgt@seezeit.com oder während der Telefonsprechstunde, die immer montags zwischen 14.30 Uhr und 15.30 Uhr stattfindet.

Tel. 07531  9782 233. 

Bei Fragen oder Problemen im Bereich der Antidiskriminierung steht Ihnen Prof. Dr. Marlene Haupt mit Rat und Tat zur Seite. Diskriminierung jeglicher Art hat bei uns keinen Platz und wir setzen uns aktiv für eine offene und gerechte Gesellschaft ein. Wir möchten, dass sich jeder bei uns willkommen und respektiert fühlt, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion oder sexueller Orientierung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Unterstützung benötigen - unsere Ansprechpartnerin für Antidiskriminierung hilft Ihnen gerne weiter.

Prof. Dr. rer. pol. Marlene Haupt

Sozialwirtschaft und Sozialpolitik
Studiendekanin Angewandte Gesundheitswissenschaft (Master)

Betroffene von sexueller Belästigung und Gewalt können sich an Frau Prof. Dr. Klimsa und Herr Prof. Dr. Wendorff wenden. Wir nehmen Ihre Anliegen ernst und behandeln sie mit der notwendigen Diskretion. Sie können sich darauf verlassen, dass wir Ihnen vertrauensvoll und professionell helfen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Hilfe benötigen.

Prof. Dr. phil. Anja Klimsa M.A.

Dekanin der Fakultät Soziale Arbeit, Gesundheit und Pflege, Ansprechperson bei sexueller Belästigung, Sicherheitsbeauftragte, Senatorin und Mitglied des QM Arbeitskreises
Kommunikation, Beratung, Medienpädagogik, Schulsozialarbeit
Anja Klimsa

Prof. Dr. Jörg Wendorff

Erziehungswissenschaft, Berufspädagogik.
Senatsbeauftragter für Hochschuldidaktik, Leitung DRK-First Responder der RWU und PH, Südamerika-Beauftragter.
Jörg Wendorff

Mit allen Fragen und Anliegen zum Studieren mit Behinderung oder chronischer Erkrankung können Sie sich an Frau Prof. Dr. Schröttle wenden.

Informationen dazu finden Sie auch auf unserer Internetseite Studieren mit Behinderung.

Prof. Dr. Monika Schröttle

Soziale Arbeit und Teilhabe
Studiendekanin und Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen

An der RWU gibt es ein Peer-Mentoring-Programm für Studierende mit Autismus-Spektrum-Störung. Informationen dazu finden Sie in beigefügtem Flyer.

Für konkrete Fragen können Sie sich an Frau Prof. Dr. Queri wenden.

Prof. Dr. phil. Silvia Queri Diplom-Psychologin

Klinische & Gesundheitspsychologie, Quantitative Methoden, Beratungs-, Entwicklungs-, Neuropsychologie
Studiendekanin Angewandte Psychologie (Bachelor) & Mitglied des Hochschulrates
Silvia Queri

Bei allen Fragen rund um das Thema Gleichberechtigung und Chancengleichheit können Sie sich an Herr Prof. Dr.-Ing. Schreier-Alt wenden. Er steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte wahrzunehmen und für Ihre Interessen einzustehen.

Informationen zur Gleichstellung & Diversity an der RWU.

Prof. Dr.-Ing. Thomas Schreier-Alt

Kunststofftechnik, Smart Materials und Bionik
Studiendekan Fahrzeugtechnik PLUS Lehramt (Bachelor), Gleichstellungsbeauftragter der RWU
Prof. Dr.-Ing. Thomas Schreier-Alt

Herr Prof. Dr. Wendorff ist unser Beauftragter für die familiengerechte Hochschule.

Informationen zur Familiengerechten Hochschule.

Prof. Dr. Jörg Wendorff

Erziehungswissenschaft, Berufspädagogik.
Senatsbeauftragter für Hochschuldidaktik, Leitung DRK-First Responder der RWU und PH, Südamerika-Beauftragter.
Jörg Wendorff

Bei Anliegen oder Fragen zum Studieren mit Kind oder Pflegeaufgaben können Sie sich an Frau Dr. Wagner wenden. Sie steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Denn Studieren mit Kind oder Pflegeaufgaben ist an der RWU kein Problem.

Informationen zur Familiengerechten Hochschule.

Dr. Anja Wagner

Referentin für Gleichstellung
Anja Wagner

Hier können Sie sich mit anderen Betroffenen austauschen, sich gegenseitig stärken und Tipps zur Bewältigung des Alltags und Studienalltags erhalten.

Interessierte melden sich bitte per E-Mail an: selbsthilfe-wgt@web.de.

Anlaufstellen für Mitarbeitende

Anlaufstellen für Mitarbeitende

Bei Fragen oder Problemen im Bereich der Antidiskriminierung steht Ihnen Prof. Dr. Marlene Haupt mit Rat und Tat zur Seite. Diskriminierung jeglicher Art hat bei uns keinen Platz und wir setzen uns aktiv für eine offene und gerechte Gesellschaft ein. Wir möchten, dass sich jeder bei uns willkommen und respektiert fühlt, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion oder sexueller Orientierung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Unterstützung benötigen - unsere Ansprechpartnerin für Antidiskriminierung hilft Ihnen gerne weiter.

Prof. Dr. rer. pol. Marlene Haupt

Sozialwirtschaft und Sozialpolitik
Studiendekanin Angewandte Gesundheitswissenschaft (Master)

Betroffene von sexueller Belästigung und Gewalt können sich an Frau Prof. Dr. Klimsa und Herr Prof. Dr. Wendorff wenden. Wir nehmen Ihre Anliegen ernst und behandeln sie mit der notwendigen Diskretion. Sie können sich darauf verlassen, dass wir Ihnen vertrauensvoll und professionell helfen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Hilfe benötigen.

Prof. Dr. phil. Anja Klimsa M.A.

Dekanin der Fakultät Soziale Arbeit, Gesundheit und Pflege, Ansprechperson bei sexueller Belästigung, Sicherheitsbeauftragte, Senatorin und Mitglied des QM Arbeitskreises
Kommunikation, Beratung, Medienpädagogik, Schulsozialarbeit
Anja Klimsa

Prof. Dr. Jörg Wendorff

Erziehungswissenschaft, Berufspädagogik.
Senatsbeauftragter für Hochschuldidaktik, Leitung DRK-First Responder der RWU und PH, Südamerika-Beauftragter.
Jörg Wendorff

Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Engelhardt

Schwingungslehre und Maschinendynamik
Studiendekan Maschinenbau (Bachelor), Studiendekan im Dekanat Maschinenbau
Prof. Dr. Wolfgang Engelhardt

Dipl.-Ing. (FH) Angelika Bosl

Akademische Mitarbeiterin
Angelika Bosl

Prof. Dr. phil. Götz Walter

Wirtschaftspsychologie, Change Management, Forschungsmethoden, Angewandte Statistik
Studiendekan Wirtschaftspsychologie (Bachelor)
Professor Dr. Götz Walter

Informationen zur Schwerbehindertenvertretung.

Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Schneider

Vorsitzender des Personalrats
Mitglied des Vorstands des Personalrats, Systemadministration und Support, Schwerbehindertenvertreter, Ersthelfer, Beauftragter für die Erstehilfe
 Jürgen Schneider

Jürgen Schmid

Mitarbeiter Helpdesk
Stellv. Schwerbehindertenvertreter
Jürgen Schmid

Bei allen Fragen rund um das Thema Chancengleichheit können Sie sich an Frau Arsene wenden. Sie ist für das nicht-wissenschaftliche Personal zuständig. Frau Arsene steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte wahrzunehmen und für Ihre Interessen einzustehen.

Für das wissenschaftliche Personal ist unser Gleichstellungsbeauftragter Herr Prof. Dr.-Ing. Schreier-Alt zuständig.

Informationen zur Chancengleichheitan der RWU.

 

Melanie Arsene

Verwaltungsangestellte im Technischen Betriebsbüro
Beauftragte für Chancengleichheit und Ersthelferin

Prof. Dr.-Ing. Thomas Schreier-Alt

Kunststofftechnik, Smart Materials und Bionik
Studiendekan Fahrzeugtechnik PLUS Lehramt (Bachelor), Gleichstellungsbeauftragter der RWU
Prof. Dr.-Ing. Thomas Schreier-Alt

Herr Prof. Dr. Wendorff ist unser Beauftragter für die familiengerechte Hochschule.

Informationen zur Familiengerechten Hochschule.

Prof. Dr. Jörg Wendorff

Erziehungswissenschaft, Berufspädagogik.
Senatsbeauftragter für Hochschuldidaktik, Leitung DRK-First Responder der RWU und PH, Südamerika-Beauftragter.
Jörg Wendorff

Frau Dr. Wagner ist unsere Ansprechpartnerin für Mitarbeitende mit Kind. Sie steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. 

Informationen zur Familiengerechten Hochschule.

Dr. Anja Wagner

Referentin für Gleichstellung
Anja Wagner

Frau Hieble ist unsere Ansprechpartnerin für Mitarbeitende mit Pflegeaufgaben. Sie steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Informationen zur Familiengerechten Hochschule.

Christine Hieble

Mitarbeiterin Personalabteilung
Externe Anlaufstellen

Beratung & Hilfe bei allen Problemlagen des Lebens

Kostenlose, anonyme Beratung rund um die Uhr.
Tel: 0800/111 0 111 oder 0800/111 0 222 oder 116 123

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der TelefonSeelsorge.

Selbsthilfenetzwerk im Landkreis Ravensburg.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Der Psychotherapie Informationsdienst hilft bei der Suche nach passenden Psychotherapeuten in der Region.

Informationen zurm PID.

Die Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hilft bei der Suche nach Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.

Kostenpflichtige psycholog. Online-Beratung.

Zur Internetseite von Instahelp.

Zur Internetseite von Nummer gegen Kummer.

Die bke-Jugendberatung hilft Jugendlichen bei kleinen und großen Sorgen, bei Streit oder Ärger mit den Eltern, bei Problemen mit dir selbst, mit Freunden oder in der Schule.

Tel. 116 111

Beratung & Hilfe bei Depressionen

Auf der Internetseite der deutschen Depressionshilfe finden Sie Klinikadressen, Krisendienste, Beratungsstellen und weitere Hilfsangebote.

Zur Internetseite der deutschen Depressionshilfe.

Selbsthilfeprogramm bei Depressionen.

Zur moodgym Plattform.

Beratung & Hilfe bei Suizidgedanken

Kostenlose, anonyme Beratung rund um die Uhr.
Tel: 0800/111 0 111 oder 0800/111 0 222 oder 116 123

Zur App KrisenKompass.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der TelefonSeelsorge.

Ehrenamtliche und diskrete Peer-Beratung per E-Mail bei Suizidgedanken und in Krisen. Die Beratung wird durch speziell ausgebildete Gleichaltrige durchgeführt.

Zur Internetseite der U25.

 

 

Beratung & Hilfe bei Gewalt

Hilfe für Gewaltopfer in Ravensburg.

Zur Internetseite.

Zur NO STALK App des Weißen Rings.

Mit dieser App können Sie einfach alle Stalking-Vorfälle per Foto-, Video- sowie Sprachaufnahmen chronologisch und lückenlos mit Ihrem Smartphone dokumentieren. Ihre Aufnahmen zählen bei der Polizei bzw. vor dem zuständigen Gericht als vollwertige Beweise!

Hilfe bei sexuellem Missbrauch.

Zur Fachberatungsstelle Brennessel.

Tel. 08000 116 016 

Tel. 0800 123 9900

Frauenhaus und Beratungsstelle in Ravensburg.

Zur Internetseite der Frauen und Kinder in Not e.V..

Beratung & Hilfe bei Sucht

Informationen und Hilfsangebote bei Suchtfragen finden Sie auf der Internetseite der Caritas Suchtberatung.

Beratung & Hilfe für Lehrende, Eltern und Angehörige

Leitfaden des Studierendenwerks Seezeit zum Umgang mit Studierenden in Krisensituationen.

Tel. 0800 111 0550

Auf der Internetseite des Bundesverbands der Angehörigen psychisch Kranker finden Sie Infobroschüren und eine kostenlose Telefonberatung.

Beratung & Hilfe für Schwangere

Tel. 0800 40 40 020

Eine Chat- oder E-Mail-Beratung ist auf der Internetseite des Hilfetelefons möglich.

Hilfe und Informationen zur vertraulichen Geburt finden Sie auf der Internetseite des Hilfetelefons.

Hinweisgeberschutz

Im Rahmen der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) sowie geleitet durch unser Interesse, transparent und verantwortungsbewusst zu agieren, haben wir zur Sicherstellung eines ethischen sowie rechtskonformen Verhaltens unserer Hochschule ein digitales Hinweisgebersystem eingerichtet.

Dieses Meldesystem dient der Verhinderung und Prävention von Rechtsverstößen. Es steht allen Hochschulmitgliedern der Hochschule Ravensburg-Weingarten zur Verfügung. Neben Beschäftigten, Professorinnen und Professoren sowie Lehrbeauftragten können auch Studierende Hinweise zu Compliance-Verstößen geben. Alle Hinweise werden streng vertraulich und im Einklang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz behandelt.

Daneben stellt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK BW) für alle Landeseinrichtungen eine zentrale Hinweisgeberstelle zur Verfügung. Diese ist per E-Mail unter der Adresse Hinweisgebermeldestelle(a)mwk.bwl.de erreichbar.

Alle wichtigen Informationen finden Sie in der hausinternen Richtlinie zum Hinweisgeberschutz im QM-Portal.

Wichtigste Fragen und Antworten

Das Hinweisgebersystem bezweckt die Entgegennahme von Meldungen über Verstöße gegen Strafvorschriften nach deutschem Recht sowie Verstöße, die mit einem Bußgeld bedroht sind (also Ordnungswidrigkeiten), wenn die verletzte Norm dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient. Darunterfallen beispielswese Vorschriften aus den Bereichen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes oder Verstöße gegen das Mindestlohngesetz.

Darüber hinaus sind alle Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder umfasst, die zur Umsetzung bestimmter europäischer Regelungen getroffen wurden, sowie Verstöße gegen unmittelbar geltende EU-Rechtsakte in einer Vielzahl verschiedener Bereiche, etwa Regelungen des Datenschutzes und der Sicherheit in der Informationstechnik oder Regelungen des Vergaberechts.

Zum weiteren sachlichen Anwendungsbereich wird auf § 2 HinSchG sowie auf die hausinterne Richtlinie zum Hinweisgeberschutz verwiesen.

An der Hochschule Ravensburg-Weingarten sind alle Hochschulmitglieder, Mitarbeitende, Professorinnen und Professoren, Lehrbeauftragte sowie Studierende und Angehörige der Hochschule berechtigt, Meldungen über das Hinweisgebersystem abzugeben.

Der Anwendungsbereich erstreckt sich auch auf hinweisgebende Personen, die Verstöße melden oder offenlegen, wenn deren Arbeitsverhältnis zwischenzeitlich beendet wurde. Gleiches gilt für hinweisgebende Personen, die sich in einem Bewerbungsverfahren befinden oder deren Arbeitsverhältnis noch nicht begonnen hat und die während des Einstellungsverfahrens oder anderer vorvertraglicher Verhandlungen Informationen über Verstöße erlangt haben.

Die durch die Hinweisgeberplattform eingehenden Meldungen werden durch die/den Meldestellenbeauftragte/n bearbeitet. In speziellen Fallkonstellationen können fachkundige Personen hinzugezogen werden. Die/der Meldestellenbeauftragte verantwortet alle wesentlichen Schritte zur Bearbeitung der Meldung und entscheidet über das weitere Vorgehen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Datensparsamkeit. In jedem Fall werden die eingehenden Meldungen und sämtliche Informationen vertraulich behandelt.

Meldestellenbeauftragte/r an der RWU: N. N.

Stellvertretung: Henning Rudewig, Kanzler

Nach Eingang Ihrer Meldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung spätestens nach sieben Tagen in Ihrem Login-Bereich. Anschließend erhalten Sie innerhalb von maximal drei Monaten nach Eingang der Meldung eine Rückmeldung durch die/den Meldestellenbeauftragte/n über die geplanten oder bereits ergriffenen Folgemaßnahmen, wie etwa interne Nachforschungen oder Ermittlungen. Sie werden per E-Mail- über jeden aktuellen Bearbeitungsstatus in Ihrem Login-Bereich informiert.

Wenn Sie eine Meldung einreichen, können Sie den Bearbeitungsstatus Ihrer Meldung in Ihrem Login-Bereich innerhalb des Hinweisgebersystems einsehen. Über diesen Login-Bereich erhält die/der Meldestellenbeauftragte auch Gelegenheit, vertraulich Kontakt mit Ihnen aufzunehmen, sofern Rückfragen bestehen. Sie haben zudem jederzeit die Möglichkeit, weitere Informationen zur Verfügung zu stellen. Sie erhalten nach Einreichung Ihrer Meldung dazu Login-Daten. Diese Login-Daten (Benutzername und Passwort) werden automatisch generiert. Bitte merken Sie sich diese Login-Daten.

Zu den Grundprinzipien unseres Hinweisgebermanagements gehört der größtmögliche Schutz der Identität hinweisgebender Personen und der Personen, welche Gegenstand einer Meldung sind oder in dieser genannt werden, sowie die Wahrung der Vertraulichkeit des Inhalts einer Meldung.

Lediglich die/der Meldestellenbeauftragte erhält in einem ersten Schritt Kenntnis von Ihrer Meldung und begleitet die weiteren Schritte der Aufklärung. Im Falle eines konkreten Verdachts werden, sofern erforderlich, interne/externe Spezialisten hinzugezogen. Falls andere Organisationseinheiten als die Meldestelle in die Untersuchungen involviert sind, sind die hinzugezogenen Personen ebenfalls zur selben Verschwiegenheit verpflichtet.

Das Gebot der Vertraulichkeit der Identität gilt unabhängig davon, ob die Meldestelle für die eingehende Meldung zuständig ist.

Nicht befugte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule erhalten keinen Zugriff auf Ihre Meldung. Sämtliche Informationen Ihrer Meldung werden streng vertraulich behandelt.

Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt lediglich hinweisgebende Personen, die Grund zu der Annahme haben, dass die von ihnen gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Meldungen haben eine Schadenersatzpflicht zur Folge und können weitere rechtliche Konsequenzen haben. Auf die mögliche Strafbarkeit von unrichtigen Angaben bzw. einer falschen Verdächtigung nach § 164 StGB wird ausdrücklich hingewiesen.

Ferner wird die Identität von Personen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Informationen melden, nach dem HinSchG nicht vor einer Weitergabe geschützt. In Zweifelsfällen kennzeichnen Sie Ihre Meldung als Vermutung oder Aussage dritter Personen.

Die hinweisgebende Person darf wählen, ob sie sich zunächst intern an die Hochschule oder extern an die zuständige Behörde wendet. Hinweisgebende sollten in den Fällen, in denen wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und sie keine Repressalien befürchten, die Meldung an eine interne Meldestelle bevorzugen.

Eine zentrale externe Meldestelle ist beim beim Bundesamt für Justiz eingerichtet. Daneben sollen die bestehenden Meldesysteme bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie beim Bundeskartellamt als weitere externe Meldestellen mit Sonderzuständigkeiten weitergeführt werden.