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Corona

Neue Corona-Verordnung Studienbetrieb

Neue Corona-Verordnung Maskenpflicht in Lehrveranstaltungen

Aufgrund des starken Anstiegs der Infektionszahlen in Baden-Württemberg wurden die Corona-Verordnung des Landes sowie die Ressort-Corona-Verordnung "Studienbetrieb" des MWK lagebedingt angepasst.

Letztere präzisiert die allgemeine Corona-Verordnung u.a. zu den Themen Abstandsgebote, Maskenpflicht wie auch die Rückverfolgbarkeit von Seminarteilnehmenden. Sie tritt am 19. Oktober 2020 in Kraft.

Im Wesentlichen wird folgendes geregelt:

  • Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in sämtlichen Lehrveranstaltungen sowie in allen Räumen und auf allen Flächen, die von Studierenden außerhalb von Lehrveranstaltungen zum Zwecke des Studiums genutzt werden.
  • Für Verkehrswege und Verkehrsflächen in Hochschulgebäuden gilt für alle Hochschulangehörigen und Besucher eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Dies gilt auch in der Mensa.
  • Ein Mindestabstand von 1,5 Metern ist im Hochschulbereich weiterhin grundsätzlich einzuhalten.
  • Die Hochschulgebäude dürfen nur zum Zwecke der Hochschule genutzt werden.

Text:
Christoph Oldenkotte