Corona
Aufgrund des starken Anstiegs der Infektionszahlen in Baden-Württemberg wurden die Corona-Verordnung des Landes sowie die Ressort-Corona-Verordnung "Studienbetrieb" des MWK lagebedingt angepasst.
Letztere präzisiert die allgemeine Corona-Verordnung u.a. zu den Themen Abstandsgebote, Maskenpflicht wie auch die Rückverfolgbarkeit von Seminarteilnehmenden. Sie tritt am 19. Oktober 2020 in Kraft.
Im Wesentlichen wird folgendes geregelt:
- Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in sämtlichen Lehrveranstaltungen sowie in allen Räumen und auf allen Flächen, die von Studierenden außerhalb von Lehrveranstaltungen zum Zwecke des Studiums genutzt werden.
- Für Verkehrswege und Verkehrsflächen in Hochschulgebäuden gilt für alle Hochschulangehörigen und Besucher eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Dies gilt auch in der Mensa.
- Ein Mindestabstand von 1,5 Metern ist im Hochschulbereich weiterhin grundsätzlich einzuhalten.
- Die Hochschulgebäude dürfen nur zum Zwecke der Hochschule genutzt werden.
Text:
Christoph Oldenkotte