Gemäß des Studierenden-Energiepreispauschalengesetzes (EPPSG) können Studierende aufgrund der gestiegenen Energiekosten eine Einmalzahlung von 200 Euro beantragen, sofern diese zum Stichtag 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten. Die Beantragung ist noch bis zum 30. September 2023 möglich.
Ihren Antrag können Sie auf antrag.einmalzahlung200.de stellen. Ihren individuellen Zugangscode und einen PIN-Brief finden Sie nach dem Login mit Ihrem persönlichen Hochschul-Account in Ihrem myCampus-Studienmanagement.
Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie unter www.einmalzahlung200.de. Bei Problemen im Rahmen der Antragstellung lesen Sie bitte zunächst die FAQ unter www.einmalzahlung200.de/faq. Sofern Sie hiernach weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Support für Antragstellende unter www.einmalzahlung200.de/kontakt.